Hallo!
Für einen Mitarbeiter ist angedacht, dass man die Monatskarte (Deutsche Bahn) in Höhe von über 88,75€ mit dem 50€-Sachbezug unterstützt.
Die restlichen 38,75 Euro würde dann der AN übernehmen.
Muss der Arbeitgeber bei der DB als Kunde des Tickets hinterlegt sein oder wie funktioniert das?
Kann der Mitarbeiter weiterhin als Kunde bei der Bahn die Karte beziehen oder muss das umgeändert werden?
Wie müsste es eventuell in der Lohnabrechnung richtig aufgenommen werden?
mfg Torsten
Hallo Torsten,
die Fahrtkosten für die öffentlichen Verkehrsmittel können komplett steuer- und sv-frei erstattet werden. Eine Anrechnung auf den Sachbezug findet hier nicht statt.
Gruß
Björn
Hallo Björn,
danke für deine Antwort.
Wie mache ich das prüfungssicher?
Muss ich lediglich den Wert von 88,75 und (welche) die Lohnart aufnehmen und alles ist ok?
Die Bahnkarte kann ich ja als Kopie oder nach Ablauf in die Unterlagen hinterlegen - nur reicht das aus?
mfg Torsten
p.s. Gibt es ein Dokument dazu?
Der Zuschuss wird unter Personaldaten -> Entlohnung -> Fahrtkostenzuschuss hinterlegt.
Wenn die zugehörige Lohnart noch nicht existiert gibt es einen Hinweis und die Lohnart muss entsprechend hinterlegt werden. Danach landet der Punkt automatisch auf der Abrechnung.
Den Nachweis müssen Sie zu den Entgeltunterlagen nehmen hier reicht meiner Meinung nach eine Kopie aus.
Entsprechende Dokumente sind die folgenden: DATEV Hilfe-Center, Dok.-Nr. 9241978 und DATEV Hilfe-Center, Dok.-Nr. 1002688
Wie Björn sagt genügt hier die Ablage der kopierten Bahnkarte aus um eine sv- und steuerfreie Abrechnung zu ermöglichen.
Zusätzlich kann der volle Sachbezug in Höhe von 50,00€ für andere Leistungen ausgezahlt werden.
Mfg
Smille
Vielen Dank 🙂
Guten Morgen!
Ich finde keine treffende Rechtsprechung:
Daher eine Frage an die Experten:
Der Arbeitgeber zahlt für mich ein Jobticket in Höhe von 70 (ST+SV-frei)
Nun erhalte ich auch monatlich eine Gutscheinkarte in Höhe von 50 Euro welche ebenfalls (ST+SV-frei) abgerechnet wird.
Ist das so in Ordnung?
Sofern das Jobticket nur den Weg von der Wohnung zum Büro deckt und keine längeren Strecke die dafür nicht notwendig wäre zusätzlich bezahlt, ist das so in Ordnung.
Danke für die Antwort!
Kannte eine solche Bedingung nicht - ist dies irgendwo festgelegt?, denn...
Also es handelt sich hierbei um ein normales Jobticket vom Verbund der Stadtbahnen.
Nutzen tue ich es nur für die Fahrtstrecke zwischen Wohnung/Büro, allerdings könnte ich es auch theoretisch an Wochenenden für private Zwecke nutzen. Geltungsbereich des Tickets ist allerdings nur meine Stadt - Stadtauswärts zu fahren ist mit dem Ticket nicht möglich.
Dann ist das so zulässig. Die Regelung zum Jobticket steht allgemein im §3 Nr. 15 EstG.
Eine ausführlichere Erläuterung und die Bedingungen finden Sie bspw. auch hier: