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49 Euro Ticket und Fahrtkostenzuschuss

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letzte Antwort am 06.04.2023 09:40:35 von dirkschmakies
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DB1981
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Guten Morgen,

ein Mandant möchte Arbeitnehmern das 49 Euro Ticket als ohnehin zum geschuldeten Arbeitsentgelt bezahlen. Manche Mitarbeiter haben allerdings schon einen Fahrtkostenzuschuss i. H. der Entfernungspauschale. Ist dies ein Problem, oder kann beides zusammen bezahlt werden? Das 49 Euro Ticket wäre dann sv- und st-frei und der Zuschuss würde pauschalversteuert werden.

VG D.B.

DATEV-Mitarbeiter
Christopher_Fürther
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 2 von 3
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Hallo D.B.,

 

rechtlich können wir Sie hierzu leider nicht beraten.
Bitte klären Sie den Sachverhalt bei Bedarf mit dem zuständigen Finanzamt.

Freundliche Grüße Christopher Fürther
Personalwirtschaft | DATEV eG
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dirkschmakies
Fortgeschrittener
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Nachricht 3 von 3
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Guten Morgen @DB1981 ,

 

da ich kein Anwalt o.ä. bin alle Angaben ohne Gewehr oder sonstige Waffen:

 

Die Steuerbefreiung in § 3 Nr. 15 EStG sagt ja in der aktuellen Fassung:

 

Zuschüsse des Arbeitgebers, die zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn zu den Aufwendungen des Arbeitnehmers für Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln im Linienverkehr (ohne Luftverkehr) zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte und nach § 9 Absatz 1 Satz 3 Nummer 4a Satz 3 sowie für Fahrten im öffentlichen Personennahverkehr gezahlt werden. 2Das Gleiche gilt für die unentgeltliche oder verbilligte Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel im Linienverkehr (ohne Luftverkehr) für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte und nach § 9 Absatz 1 Satz 3 Nummer 4a Satz 3 sowie für Fahrten im öffentlichen Personennahverkehr, die der Arbeitnehmer auf Grund seines Dienstverhältnisses zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn in Anspruch nehmen kann. 3Die nach den Sätzen 1 und 2 steuerfreien Leistungen mindern den nach § 9 Absatz 1 Satz 3 Nummer 4 Satz 2 abziehbaren Betrag;

 

 

Ich würde das daher so verstehen, dass das steuerfrei gezahlt werden darf, wenn es als zusätzliches Entgelt gezahlt wird. Da es eine eigene Vorschrift ist, dürfte wohl auch keine Zusammenrechnung mit anderen Vorschriften erfolgen. Und wenn eine zu hohe Erstattung des Fahrtkostenzuschusses mit der Entfernungspauschale erfolgen würde, dann sollte das ja im Rahmen der ESt-Erklärung des Mitarbeiters entsprechend dem Arbeitslohn hinzugerechnet werden und er würde es nachversteuern.

 

Viele Grüße,

Dirk Schmakies

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letzte Antwort am 06.04.2023 09:40:35 von dirkschmakies
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