Hallo Leute,
ist es möglich die Sozialversicherungsbeiträge für die Geschenke an die eignen Arbeitnehmer gesammelt einer Krankenkasse zu melden in Lohn und Gehalt? Ich habe im Programm gesucht und nichts dazu gefunden.
Mir fällt nur die Meldung über SV-net ein.
Viele Grüße
Y.Sahin
Hallo,
nein, ist es nicht. Das ist rechtlich nicht erlaubt und technisch durch die Krankenkassen wahrscheinlich nicht umsetzbar. Sie müssen auch SV-Meldungen mit dem Entgelt dieses Sachbezugs für den einzelnen Arbeitnehmer erstellen.
Die Krankenkassen erhalten dann auch die SV-Meldungen. Die Sachbezüge stellen Entgelte der jeweiligen Arbeitnehmer dar und erhöhen individuell z. Bsp. die Rente.
Viele Grüße
T. Reich
Hallo Herr Reich,
bei Betriebsprüfungen werden die Beiträge zur Sozialversicherung auch gesammelt einer Krankenkasse gemeldet, wenn die Beiträge nicht SV-Rechtlich bereits versteuert wurden.
Der Mandant hat leider keine vollständige Übersicht über die Geschenke und das betrifft das Jahr 2020.
Grüße
Sahin
Das ist richtig, dass es der Prüfer (gezwungen) so macht. Jeder Prüfer wird zuerst nach der Zuordnung fragen und diese Zuordnung vornehmen. Dazu wird Sie in der Regel der Prüfer auch belehren.
Nur logischerweise werden die Beiträge auch erhoben, wenn sie nicht mehr zuordenbar sind. Wenn dem nicht so wäre, dann wüsste ja keiner mehr, wer was bekommen hat.
Im Übrigen müssen Sie gegenüber einen Lohnsteueraußenprüfer auch nachweisen, dass die EUR 10.000,00 nicht überschritten wurden und der Sachbezug einem Arbeitnehmer zugewendet wurde.
Das mag zwar sein, nur werden in solchen Fällen auch SV-Meldungskorrekturen verlangt. Und die entstehen nun mal individuell. Ich stimme t_r_ vollkommen zu, denn meiner Kenntnis nach werden daneben auch die Lohnkonten falsch.
Wenn ein Mandant Unterlagen "nicht hat", dann muss er es meiner Ansicht nach "habend machen" andernfalls gäbe es bei mir keine Abrechnung für diesen Mandanten, sorry.
Die SV-Meldungen werden in den Fällen ja meistens über das SV-Net korrigiert.
Da bei uns solche Fälle nicht entstehen, erübrigt sich auch sv-net.
Wie wollen Sie die korrigieren, wenn Sie nicht wissen, welche Arbeitnehmer es sind?
Da ich die Geschenke nicht den Mitarbeitern zuordnen kann, würde ich wie bei einer SV-Prüfung die Werte über das Sv-Net an eine Krankenkasse melden, damit man es dem Prüfer etwas vorlegen kann bei der nächsten SV-Prüfung. Natürlich ist es nicht richtig aber immerhin besser als nichts zu melden und zu bezahlen würde ich behaupten.
Wie gesagt, es gäbe so lange keine Abrechnung bei uns, bis wir die Zuordnungen hätten, klar und konsequent. Ohne rumeiern.
Hallo, wie viel kosten die Geschenke?
Ist es etwas was selbst hergestellt oder gehandelt wird?
LG
Sabine