Hallo Zusammen, wir benötigen bitte eure Unterstützung. 😉
Wir möchten unseren Arbeitnehmern die Kosten (Übernachtungen im Hotel) bezahlen. Der Arbeitgeber übernimmt die Steuer und die Sozialversicherungsbeiträge. Wir zahlen direkt die Kosten für die Unterkunft.
Wir haben mit dem Stb. folgendes geklärt.
->Bezüglich der Übernachtungskosten am Ort der ersten Tätigkeitsstätte gibt es die Möglichkeit diese über § 37b Abs. 2 EStG pauschaliert mit 30% zu besteuern (zzgl. SV). Dabei ist es entscheidend, dass die Hotelkosten auf Rechnung des AG erfolgen und von dem AG direkt gezahlt werden. Der Arbeitnehmer bekommt so unentgeltlich vom Arbeitgeber die Hotelübernachtung als betrieblich veranlasste Zuwendung, die zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn erfolgt
Ist es möglich, in diesem Fall die LA 2770 zu nutzen?
Hier in dem Dokument unter 3.2
Lieben Dank für eure Unterstützung💐