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2-wöchiger Ausgleichszeitraum Bauhauptgewerbe

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letzte Antwort am 07.07.2020 11:06:01 von cro
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meysa
Beginner
Offline Online
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Hallo,

hat jemand tarifgebundene Mandanten im Bauhauptgewerbe, die keine Arbeitszeitkonten führen?

Wie handhabt ihr das mit dem 2-wöchigen Ausgleichszeitraum?

Wenn die Mitarbeiter mal etwas weniger und mal etwas mehr arbeiten, dann darf das ja ohne AZK nur über einen Zeitraum von 2 Wochen ausgeglichen werden. Zur praktischen Umsetzung stellen sich mir daher einige Fragen:

 

1. Ich bekomme einfach nur die Stundenzettel. Wie läuft das bei euch? Muss der Mandant den 2-wöchigen Ausgleich im Auge behalten und euch die Informationen durchgeben oder entnehmt ihr das den Stundenzetteln?

 

2. Wenn innerhalb des 2-wöchigen Zeitraums zu viel gearbeitet wurde, müssen für die zu viel geleisteten Stunden Überstundenzuschläge gezahlt werden. Wenn zu wenig gearbeitet wurde, müssen die zu wenig gearbeiteten Stunden trotzdem bezahlt werden (zusätzlich zu den Stunden lt. Stundenzettel). Sehe ich das richtig?

 

3. Wenn meine Ausführungen zu 2. stimmen:

3.a) wie handhabt ihr die Zuordnung, wenn die 2 Wochen Monatsübergreifend sind? Gibt es Besonderheiten, wenn die 2 Wochen dadurch teilweise in Monate mit S-Kug fallen?

3.b) wie sieht es in Monaten mit S-Kug aus? Der 2-wöchige Ausgleichszeitraum könnte ja dazu führen, dass in einem Zeitraum Überstundenzuschläge zu zahlen wären, obwohl insgesamt in dem Monat weniger gearbeitet wurde und S-Kug gezahlt wird. Gibt es dann neben S-Kug Überstundenzuschläge?

 

4. Das ganze jeweils manuell zu berechnen und im Auge zu behalten finde ich sehr aufwändig. Habt Ihr Tipps, wie man den Aufwand minimieren kann? Programme? Listen? Gibt es hierzu eine Datev-Lösung, die ich bisher übersehen habe? Ich hatte schon überlegt, dafür ein Arbeitszeitkonto in Datev anzulegen, das dann eben nur einen Ausgleichszeitraum von 2 Wochen umfasst. Das scheint aber nicht zu klappen (Beginn und Ende der Ausgleichszeiträume von Arbeitszeitkonten können wohl nur jeweils Monatsweise angegeben werden).

 

Ich wäre gespannt, wie das bei Anderen gehandhabt wird und hoffe auf einen hilfreichen Austausch!

 

Mit bestem Dank vorab

einen schönen Tag euch allen!

cro
Experte
Offline Online
Nachricht 2 von 2
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Die Verantwortung, wenn der Mandant darauf besteht kein AZK zu führen, wird hier nicht übernommen. Wenn nötig, wird das mit dem Mandanten, auch mehrmals, besprochen. Probleme gibt es dann eigentlich nicht mehr.

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letzte Antwort am 07.07.2020 11:06:01 von cro
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