Hallo zusammen,
ich habe einen Arbeitnehmer für den ich rückwirkend zum 01/2021 2 ebikes im Lohn erfassen muss.
Da zwischen 01.01.2019 und 31.12.2030 erstmals überlassen = geldwerter Vorteil ist steuerfrei. Es muss jedoch trotzdem in der Brutto/Nettoabrechnung abgebildet werde.
Habe beide eBikes als Organisationseinheit angelegt und die StammLohnart 810 angelegt und dem Arbeitnehmer entsprechend zugeordnet.
1. eBike-->BLP € 3.298,00 --> 1/4 v. € 3.200 = € 800 -->1% = € 8,00
2. eBike --> BLP € 3.214,86 --> 1/4 v. € 3.200 = € 800 -->1% = € 8,00
Nettoabzug (eigenen angelegt)
Wie mache ich das jetzt mit der Umsatzsteuer? Die ist ja auf 1% des abgerundeten BLP fällig.
Wird auf das 1/4 die USt berechnet?
Kann ich das im Lohn schlüsseln? Z.B. durch Erfassen der 3/4 vom BLP = € 2.400,00 x 1% = € 24,00?!
Oder muss ich das händisch buchen?!
Vielen Dank vorab für eure Hilfe!