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2 eBike's zusätzlich zum Arbeitslohn (ab 2021)

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letzte Antwort am 06.12.2021 15:55:25 von alma82
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Diana_82
Einsteiger
Offline Online
Nachricht 1 von 2
206 Mal angesehen

Hallo zusammen,

 

ich habe einen Arbeitnehmer für den ich rückwirkend zum 01/2021 2 ebikes im Lohn erfassen muss.

 

Da zwischen 01.01.2019 und 31.12.2030 erstmals überlassen = geldwerter Vorteil ist steuerfrei. Es muss jedoch trotzdem in der Brutto/Nettoabrechnung abgebildet werde.

 

Habe beide eBikes als Organisationseinheit angelegt und die StammLohnart 810 angelegt und dem Arbeitnehmer entsprechend zugeordnet.

1. eBike-->BLP € 3.298,00 --> 1/4 v. € 3.200 = € 800 -->1% = € 8,00

2. eBike --> BLP € 3.214,86 --> 1/4 v. € 3.200 = € 800 -->1% = € 8,00

 

Nettoabzug (eigenen angelegt)

 

Wie mache ich das jetzt mit der Umsatzsteuer? Die ist ja auf 1% des abgerundeten BLP fällig.

Wird auf das 1/4 die USt berechnet?

Kann ich das im Lohn schlüsseln? Z.B. durch Erfassen der 3/4 vom BLP = € 2.400,00 x 1% = € 24,00?!

 

Oder muss ich das händisch buchen?!

 

Vielen Dank vorab für eure Hilfe!

 

alma82
Aufsteiger
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Nachricht 2 von 2
165 Mal angesehen
Hallo, laut Jahreswechselseminar geht das ab 2022 automatisch (man muss wohl die Bruttolistenpreise etc. einmalig anpassen), in 2021 muss die USt-Differenz jedoch manuell gebucht werden. Gruß Alma82
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letzte Antwort am 06.12.2021 15:55:25 von alma82
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