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2 Verdienstbescheinigungen übermitteln möglich ?

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letzte Antwort am 17.01.2024 12:22:48 von pogo
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Mona1
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Hallo Zusammen, 

 

ich arbeite mit Datev LODAS und habe eine Frage..

Ich habe für einen Arbeitnehmer in den Fehlzeiten 

 

01.01. - 03.01. Übergangsgeld bei Kur und ab

04.01.              Krankengeld bei Krankheit geschlüsselt

 

Anschließend habe ich über Mitarbeiter -> DÜ Entgeltersatzleistungen

die Verdienstbescheinigung übermittelt.

 

In den Rückübertragungen sehe ich nur das DÜ-Protokoll für die Verdienstbescheinigung

für RV Übergangsgeld und keine für die Krankenkasse.

 

Wie kann ich eine Verdienstbescheinigung für ab dem 04.01. an die Krankenkasse übermitteln?

Ist es nicht möglich 2 Verdienstbescheinigungen zu übermitteln?

 

Über ein Rückmeldung wäre ich sehr dankbar!

 

Vielen Dank!

DATEV-Mitarbeiter
Jacqueline_Schön
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 2 von 4
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Hallo,


bei den aufeinanderfolgenden Meldungen: Übergangsgeld - Krankengeld ist keine Meldung Krankengeld erforderlich, weil aufgrund der Kontinuität der Bemessungsgrundlage gemäß § 69 SGB IX grundsätzlich keine neue Meldung vorzunehmen ist.


Informationen und eine entsprechende Übersicht finden Sie auch in unserem Dokument: Entgeltersatzleistungen (EEL) - Grundlagen, Hintergründe und Aktuelles unter Punkt 9.1.

Beste Grüße Jacqueline Schön
Personalwirtschaft | DATEV eG
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Mona1
Beginner
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Nachricht 3 von 4
621 Mal angesehen

Hallo, 

 

vielen Dank für die Rückmeldung!

Richtig es ist im Prinzip die gleiche Bescheinigung nur an einen anderen Empfänger.

 

Es ist jedoch so, dass die Krankenkasse für die Berechnung des Krankengeldes nicht auf die Daten der Verdienstbescheinigung zugreifen kann, die an die Deutsche Rentenversicherung zur Berechnung des Übergangsgeldes übermittelt wurde.

Die Krankenkasse fordert mit einem Schreiben eine Verdienstbescheinigung an... ist diese dann nur auf Papier möglich ?

 

Viele Grüße

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pogo
Experte
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Nachricht 4 von 4
604 Mal angesehen

Die KK muss die Bescheinigung bei dem Rentenversicherungsträger anfordern.

Ist hier ausführlich beschrieben.

 

Ansonsten kannst du natürlich auch alle Fehlzeiten löschen, die KG Fehlzeit neu eintragen und DÜ EEL manuell anstoßen. Könnte vielleicht klappen.

 

Im Anschluss die bisherigen Fehlzeiten wieder herstellen.

 

Oder per SV-Meldeportal übermitteln.

Oder einfach das DÜ-Protokoll der Verdienstbescheinigung an die KK schicken.

 

Grundsätzlich sollte das in diesem Fall aber nicht deine Aufgabe sein.

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letzte Antwort am 17.01.2024 12:22:48 von pogo
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