Hallo,
das 13. Monatseinkommen bei gewerblichen Arbeitnehmern ist in den Dokumenten gut erklärt und macht Lodas auch automatisch.
Nun hat aber unser Mandant seit 01.09.23 (Eintrittsdatum) einen gewerblichen Auszubildenden.
Hier muss das 13. Monatseinkommen manuell berechnet werden. Zu betrachten ist auch hier der Zeitraum 01.12.-30.11. Somit besteht nach meinem Verständnis das Arbeitsverhältnis im Zeitraum 01.12.22-30.11.23 3 Monate und ich würde sagen, dass er Anspruch auf 3/12 des 13. Monatseinkommens für Auszubildende hat. Die Auszahlung soll in 2 Teilbeträge erfolgen. Da es immer heißt im April und November des Folgejahres würde ich 50% im November 2023 und 50% im April 2024 abrechnen.
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Hallo @LoFi,
Arbeitnehmer, deren Arbeitsverhältnis am Stichtag noch keine 12 Monate ununterbrochen besteht, haben für jeden vollen Beschäftigungsmonat Anspruch auf ein Zwölftel des 13. Monatseinkommens.
Das 13. Monatseinkommen ist je zur Hälfte zusammen mit der Zahlung des Lohns für den Monat November und für den Monat April des Folgejahres auszuzahlen.
Die rechtlichen Grundlagen für das 13. Monatseinkommen bei gewerblichen Auszubildenden finden Sie im Dokument 5300584 - Kapitel 4 (Lexikon Lohn und Personal).
Hallo Herr Fürther,
danke für die Auskunft. Das heißte in meinem Falle, da es keine anderen Vereinbarungen gibt muss ich wie folgt vorgehen: 390 € /12*3 = 97,50 € davon auszuzahlen in 11/23 48,75 € und in 04/24 48,75 €.