Liebe Alle,
ein Mitarbeiter befindet sich dieses Jahr einen Monat in Elternzeit (also Teilmonate, keinen vollen Monat). Darf das 13. Gehalt/hier: Treuebonus überhaupt für diesen einen Monat gekürzt werden oder verhält es sich eher wie bei der Urlaubskürzung in Elternzeit (nur für jeden vollen Monat).
Herzlichen Dank für Rückmeldungen!
Da ein Treuebonus keine gesetzliche Vorschrift, sondern eine arbeitsvertragliche Regelung darstellt, müsste das im Kontext mit dieser vertraglichen Regelung betrachtet werden.
Es stellt sich also die Frage, in welchen Fällen diese Vergütung arbeitsvertraglich gekürzt wird. Das werden Sie nur mit Ihrem Mandanten klären können.
Vielen Dank mal wieder für Ihren Beitrag!! Arbeitsvertraglich ist lediglich geregelt, dass der MA bei ungekündigtem Arbeitsverhältnis einen Treuebonus erhält. Insofern darf wohl nicht gekürzt werden.