Bei einem Mandanten war von März bis einschl. August Kurzarbeit. Im September fiel kein KUG an. Jetzt im Oktober kommt wieder Kurzarbeit.
Meine Frage: Kann man im Oktober KUG mit 80/87 % abrechnen?
Hallo.
Der Oktober wäre bei Ihnen der 7. Bezugsmonat von KUG. Auf Grund dessen würde ich sagen, dass es mit den erhöhten Prozentsätzen gehen sollte, wenn die weiteren Voraussetzungen vorliegen:
Voraussetzung für die Erhöhung ist, dass im jeweiligen Bezugsmonat die Differenz zwischen Soll- und Ist-Entgelt mindestens 50 Prozent beträgt
Zumindest würde ich es aus diesem Dokument so rauslesen:
https://apps.datev.de/dnlexka/document/1021894#D72057608121551755
Viele Grüße
Danke für Ihre rasche Antwort.