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1 Monat keine Kurzarbeit

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letzte Antwort am 13.10.2020 08:00:38 von 5811158
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5811158
Einsteiger
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Bei einem Mandanten war von März bis einschl. August Kurzarbeit. Im September fiel kein KUG an. Jetzt im Oktober kommt wieder Kurzarbeit.

 

Meine Frage: Kann man im Oktober KUG mit 80/87 % abrechnen?

m_brunzendorf
Meister
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Nachricht 2 von 3
256 Mal angesehen

Hallo.

 

Der Oktober wäre bei Ihnen der 7. Bezugsmonat von KUG. Auf Grund dessen würde ich sagen, dass es mit den erhöhten Prozentsätzen gehen sollte, wenn die weiteren Voraussetzungen vorliegen:

 

Voraussetzung für die Erhöhung ist, dass im jeweiligen Bezugsmonat die Differenz zwischen Soll- und Ist-Entgelt mindestens 50 Prozent beträgt

Zumindest würde ich es aus diesem Dokument so rauslesen:

https://apps.datev.de/dnlexka/document/1021894#D72057608121551755 

 

Viele Grüße

„Rette die Cheerleaderin, rette die Welt!“
5811158
Einsteiger
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Nachricht 3 von 3
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Danke für Ihre rasche Antwort. 

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letzte Antwort am 13.10.2020 08:00:38 von 5811158
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