Guten Tag. Wir arbeiten mit Lohn und Gehalt.
Ich betreue einen Mandanten mit mehreren GmbHs.
Nun musste ich alle Arbeitnehmer von Fa. A nach Fa. B kopieren. Alle haben nach Fa. B gewechselt.
Hier habe ich aber einen Langzeitkranken, der leider nicht angemeldet wurde zum 01.06.25. Ich habe es versäumt, sein "K6" auf "EK" umzuschreiben.
Wie bekomme ich ihn nachträglich zum 01.06.25 angemeldet? Über Abrechnung/DEÜV-Meldung/ wird er zum 01.08.25 angemeldet. Eine DÜ EEL läuft auch nicht.
Ich habe beim Eintrittsdatum "Ersteintrittsdatum berücksichtigen" angehakt.
Muss ich das über SV-Meldeportal lösen oder fehlt bei mir einfach noch eine Einstellung?
Danke und VG
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Hallo,
wenn Sie ab dem ersten Tag der Beschäftigung einen Ausfallschlüssel mit Unterbrechungstatbestand im Kalender erfasst haben, gilt die Beschäftigung als „nicht begonnen“. Eine DEÜV-Anmeldung mit Abgabegrund „10“ wird ab dem Tag erstellt, ab dem der Unterbrechungstatbestand nicht mehr gebucht wird.
Ohne Lohnkontovortragswerte ist die Erstellung von EEL-Meldungen nicht möglich. Erstellen Sie diese über das SV-Meldeportal.
Das Kontrollkästchen „Ersteintrittsdatum im Brutto-Netto-Formular und Erstattungsantrag nach dem AAG verwenden“ hat keinen Einfluss auf die Erstellung einer EEL-Meldung.
Herzlichen Dank für Ihre Hilfe.