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Überstunden

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letzte Antwort am 05.09.2023 11:33:44 von ulli_preuss
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Bonita66
Aufsteiger
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Nachricht 1 von 4
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Hallo Community,

 

ich muss für 2 Arbeitnehmer Überstunden auszahlen. Beim ersten Arbeitnehmer sind es 110 Überstunden und beim zweiten Arbeitnehmer wären es 40 Überstunden. Die 110 Überstunden wollte ich jetzt mit der Stammlohnart : 877 abrechnen. Aber die 40 Überstunden könnte ich doch auch als laufende Überstunden abrechnen.  Bin mir da etwas unsicher. 

 

Viele Grüße

björn
Experte
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Nachricht 2 von 4
382 Mal angesehen

Hallo,

 

die Überstunden dürfen Sie nur dann als laufenden Bezug abrechnen wenn Sie entweder die Überstunden dem jeweiligen Bezugsmonat zuordnen in dem Sie entstanden sind oder es sich um Überstunden nur aus dem aktuellen Monat handelt.

 

Sind die 40 Überstunden auch aus mehreren Monaten, dann müssen diese auch mit der 877 abgerechnet werden.

 

 

Gruß

Bonita66
Aufsteiger
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Nachricht 3 von 4
362 Mal angesehen

Hallo Björn,

 

vielen Dank für die schnelle Hilfe.

 

Grüße

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ulli_preuss
Meister
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Nachricht 4 von 4
268 Mal angesehen

Bei regelmäßiger Auszahlung ist auch ein Zeitversatz von einem Monat möglich:

Überstunden richtig abrechnen | Die Techniker - Firmenkunden (tk.de)

• Warum? Weil Zitronenfalter keine Zitronen falten. •
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letzte Antwort am 05.09.2023 11:33:44 von ulli_preuss
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