Hallo zusammen,
eine AN geht in Rente, möchte jedoch weiterhin beim AG auf Minijobbasis arbeiten. Die angesammelten Überstunden aus sv-pflichtiger Beschäftigung sollen auf das neue AZ-Konto im Minijob übertragen werden ( Urlaubsanspruch genau so). Aus meiner Sicht geht das überhaupt nicht, da man damit die st- und sv-pflicht umgehen würde. AG argumentiert "man hat es immer so gemacht und bei allen anderen Firmen geht es auch so". Die arbeitrechtiche Lage soll hier nicht hinterfragt werden, es geht mir nur um die korrekte Abrechnung. Habt ihr auch schon mal den Fall gehabt und wie habt ihr es gelöst?
Viele Grüße
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Hallo @Gelöschter Nutzer ,
@Gelöschter Nutzer schrieb:Aus meiner Sicht geht das überhaupt nicht, da man damit die st- und sv-pflicht umgehen würde. AG argumentiert "man hat es immer so gemacht und bei allen anderen Firmen geht es auch so". Die arbeitrechtiche Lage soll hier nicht hinterfragt werden, es geht mir nur um die korrekte Abrechnung.
das sehe ich ähnlich, zumal die Möglichkeit im Minijob Überstunden (Arbeitszeitkonto) aufzubauen begrenzt sind.
https://www.haufe.de/personal/entgelt/minijobs-wie-flexibel-darf-die-arbeitszeit-sein_78_306700.html
https://www.minijob-zentrale.de/DE/die-minijobs/minijob-mit-verdienstgrenze/detailseite.html
Ich würde gefühlt auch das Arbeitsverhältnis bei Renteneintritt abrechnen (Arbeitszeitkonto und Resturlaub).
Gruß und schönes WE, Volker
NACHTRAG:
letztlich sind wir als Lohnabrechner in der Verantwortung. Siehe z.B. hier.
https://www.sage.com/de-de/blog/die-rechtlichen-grundlagen-der-entgeltabrechnung/
Moin,
eine Wertguthabenvereinbarung bei geringfügig Beschäftigten kann nach § 7b Nr. 5 SGB IV nur aus Zeiten "gefüllt" werden, die auch eine geringfügige Beschäftigung darstellen.
Insoweit ist Ihre Ansicht korrekt, wenn Sie sagen, das geht nicht.
Die Stunden müssen noch in der sv-pflichtigen Beschäftigung ausgezahlt werden. Keine Ahnung, ob man diese auch als "Störfall" behandeln könnte. Aber auch dann werden die Beträge sv-pflichtig.
Viele Grüße
Uwe Lutz