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Überstunden auszahlen bei Kurzarbeit

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letzte Antwort am 25.05.2020 15:45:55 von TN
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denitsa
Einsteiger
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Nachricht 1 von 3
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Hallo zusammen ,

 

ich brauche mal wieder eure Hilfe.

 

Es geht um Überstunden und Kurzarbeit. KuG ab 03/2020 bewilligt. Arbeitsvertraglich geregelt , dass die Überstunden nur ausgezahlt werden und nicht abgebummelt werden können. Der Arbeitgeber zahlt die Überstunden Vormonat aber im lauf. Monat.

 

Daten für Lohnabrechnung 05/2020 ( Gehaltsempfänger)

 

1. 4,82 Überstunden

2. 120 Std.  KuG

3. 12 Std. FK

 

Wie soll ich jetzt die Überstunden abrechnen. Ich muss die mit Ist- Entgelt zusammenrechnen  und von Soll - Entgelt abzuziehen.  Falls ich das richtig verstanden habe.

 

Gibst es bei Datev LuG ein LA für solche Fälle oder muss ich selbst ein LA anlegen.

 

Ich bin für jeden Ratschlag dankbar

coester
Fortgeschrittener
Offline Online
Nachricht 2 von 3
1785 Mal angesehen

Hallo,

 

ich würde das wie folgt abrechnen:

 

Vom Soll-Entgelt abziehen und zum Ist-Entgelt hinzurechnen ist nichts anderes als die 4,82 Überstunden von den 120 Stunden KUG abzuziehen und somit nur 115,18 Stunden KUG abrechnen.

 

Gruß

 

TN
Fachmann
Offline Online
Nachricht 3 von 3
1776 Mal angesehen

Ich benutze grundsätzlich das Kalendarium in LuG.

Überstunden erfasse ich am entsprechenden Tag mit der Standardlohnart 1400.

 

Bisher wurde auf diese Weise bei mir das Kug richtig berechnet.

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letzte Antwort am 25.05.2020 15:45:55 von TN
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