Liebe DATEV-Community,
ein Minijobber bei einem meiner Mandanten ist nun über 6 Wochen krank und damit im Krankengeldbezug.
Die Mandantin hat nun gefragt, ob sie der Dame Überstunden ausbezahlen darf, während sie Krankengeld erhält.
Ist dies möglich oder mit Vorsicht zu genießen? 😄
Liebe Grüße
Tanja
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Hallo,
meines Wissens können die Überstunden erst ausgezahlt werden, wenn die Mitarbeiter wieder arbeitet.
Das Krankengeld ist eine Entgeltersatzleistung, was voraussetzt, dass sie eben kein Entgelt erhält.
Viele Grüße
Simone
Was mir gerade noch einfällt:
Eine Minijobberin hat keinen Anspruch auf Krankengeld! Dementsprechend können die Überstunden ausgezahlt werden.
Wenn kein Minijob, ist es so wie ich vorher geschrieben habe, bei Krankengeld ist keine Abrechnung von Überstunden möglich.
Hallo Simone,
danke für Ihre Antwort.
Ja, bei unserem Mandanten hat Sie keinen Anspruch auf Krankengeld, aber Sie hat vielleicht ja noch eine Hauptbeschäftigung, bei der sie dann in den Krankengeldbezug übergeht.
Das ist nämlich hier jetzt die Frage. Ist diese Kombi überhaupt möglich?
Liebe Grüße
Tanja
Man könnte in dem Fall die Überstunden nachträglich auf den letzten Abrechnungsmonat vor Krankengeldbezug auszahlen. Das sollte kein Problem sein.
Diesen Lösngsansatz hatten meine Kollegin und ich auch im Sinn! Vielen Dank. 🙂