Liebe Community,
ich habe den Fall zum ersten Mal und bin nun etwas verunsichert. In einer Gesellschaft, die ich abrechne überschreitet ein Werkstudent im Dezember den Steuerfreibetrag und wird nach meinem Verständnis für die Differenz lohnsteuerpflichtig.
Wenn ich nun eine Probeabrechnung mache, wird keine Lohnsteuer abgezogen, obwohl in den Jahreswerten erkennbar ist, dass der Freibetrag überschritten wird.
Gibt es irgendwo eine Einstellung, die ich übersehen habe oder in dem Fall nachholen muss?
Vielen Dank vorab für den Input.
Liebe Grüße.
Nachtrag: Die Abrechnung erfolgt über DATEV Lohn und Gehalt
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Hallo @gesa1 ,
bitte entschuldigen Sie meine Frage. Aber:
Wie hoch ist denn der monatliche Verdienst in den Monaten Januar bis November 2024 gewesen und wie hoch ist er für 12/2024? Alles zusammengerechnet übersteigt nach Ihrer Prüfung welchen (Steuerfrei-)Betrag?
VG
Welchen Steuerfreibetrag für Werkstudenten bzw. welche Differenz meinen sie? Ein Werkstudent ist doch ganz normal lohnsteuerpflichtig. Ob Lohnsteuer anfällt hängt natürlich vom Entgelt und der Steuerklasse ab.
Der bisherige Jahresverdienst (Jan - Nov) liegt bei 14.400 € -> eigentlich ist also der Steuerfreibetrag von 11.640 € bereits überschritten.
In 12/2024 wird der Verdienst bei 1.320 € liegen.
Nach meinem Stand müsste eigentlich also die Differenz zwischen dem tatsächlichen Verdienst und den 11.640 € versteuert werden, oder nicht?
VG
Hallo @gesa1 ,
nach meiner Kenntnis sind das die aktuell gültigen Werte für 2024:
Grundfreibetrag 11.784 € p. a.
Arbeitnehmerpauschbetrag: 1.230 € p. a.
Zusammen macht das bereits 13.014 € p. a., die in 2024 unbesteuert verbleiben.
In meine Überschlagsrechnung habe ich noch nicht die Sonderausgaben (Rentenversicherungsbeiträge) eingerechnet.
VG