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Übernahme eines Lohns im Laufenden Jahr; Vortragswerte; Lohnsteuerbeschescheinigung

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letzte Antwort am 09.01.2017 11:23:13 von Michaela_Riedel
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annik
Beginner
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Guten Tag,

ich habe einen Lohn zum 01.07.2016 von einem Fremdberater übernommen. Wir benutzen das Programm Lohn und Gehalt, was der andere Berater benutzt hat ist unbekannt.

Über die Funktion "Vortragswerte" habe ich diese erfasst und bei "Eintrittsdatum" das Ersteintrittsdatum des Mitarbeiters in den Betrieb erfasst (in diesem Fall der 01.03.2002). Im Lohn für Dezember bekomme ich nun eine Lohnsteuerbescheinigung für den Zeitraum vom 01.03.2002 bis 31.12.2016, was ich so aber nicht wollte und ja auch keinen Sinn macht, da der Mitarbeiter für die alten Jahre schon längst Lohnsteuerbescheinigungen erhalten hat.

Das Eintrittsdatum abzuändern erscheint mir allerdings auch falsch, da die Mitarbeiterin ja nicht zum 01.01.2016 eingetreten ist.

Weiß jemand eine Lösung für dieses Dilemma?

Viele Grüße

Anni K.

t_r_
Allwissender
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Guten Tag,

haben Sie die Vortragswerte monatlich, also von Jan. bis Jun., vorgetragen?

Viele Grüße

T. Reich

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annik
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Guten Tag,

ja das habe ich.

Ich habe es jetzt so gelöst, dass ich das Datum unter Vortragswerte rausgelöscht habe, da man beim Zeitraum das Ersteintrittsdatum ebenfalls erfassen kann.

So konnte ich zumindest ersteinmal weiterarbeiten, aber ob das richitg war...??

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t_r_
Allwissender
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Nachricht 4 von 6
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Das ist dann wirklich seltsam. Das Problem hatte ich bei meinen Vorträgen nicht und ich trage immer mit Ersteintrittsdatum vor.

Wenn Sie das Ersteintrittsdatum in den Vortragswerten nicht benötigen, wüsste ich nicht was dagegen spricht, wenn Sie in den Vortragswerten kein Eintrittsdatum erfassen.

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annik
Beginner
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Alles klar!

Vielen Dank für Ihre Hilfe

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DATEV-Mitarbeiter
Michaela_Riedel
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo Anni K,

bei Ihrem Sachverhalt handelt es sich um einen Fehler in der aktuellen Lohn und Gehalt Programmversion 10.4.

Seit 6.1.2017 steht das Service-Release 10.41 bereit. Nach Installation dieser Version und Wiederholung der Abrechnung oder einer Nachberechnung auf den Erstellmonat der Lohnsteuerbescheinigung mit Entstehungsprinzip wird die Lohnsteuerbescheinigung erneut mit dem richtigen Zeitraum erstellt.

Entschuldigen Sie bitte die Unannehmlichkeiten.

Viele Grüße

Michaela Riedel

Personalwirtschaft

DATEV eG

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letzte Antwort am 09.01.2017 11:23:13 von Michaela_Riedel
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