Liebe Community,
ich bin noch recht neu in der Lohnbuchhaltung und es ergeben sich immer wieder neue Fragen. Ich benötige Hilfe bei folgendem Sachverhalt: unsere Mandantin hat ihrer Arbeitnehmerin die Kosten für eine Reparatur ihres privaten PKW erstattet, weil die Arbeitnehmerin diesen für Hausbesuche und andere berufliche Fahrten nutzt. Unsere Finanzbuchhaltung hat mich darauf aufmerksam gemacht, dass eine entsprechende Zahlung vom Firmenkonto geflossen ist. Dieser Sachverhalt kann ja sicherlich nicht in der Lohnbuchhaltung unbeachtet bleiben. Ist dies ein geldwerter Vorteil für die Arbeitnehmerin?
Liebe Grüße, Nicole Thonfeld-Hanf
Hallo Frau Thonfeld-Hanf,
rechtlich können wir Sie nicht beraten. Setzen Sie sich hierfür bitte mit dem zuständigen Finanzamt in Verbindung.
Falls die Werkstattrechnung jedoch als geldwerter Vorteil abgerechnet werden soll, finden Sie im Dokument 5303358 eine Anleitung zur Erfassung des Sachverhalts.
Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Stein
Personalwirtschaft
DATEV eG