Hallo!
Bei uns ist bei einem Neu-Mandanten folgendes aufgefallen:
Sie haben einige Mitarbeiter ins Ausland versetzt. Sie hatten also dort einen Anstellungsvertrag und der Deutsche Arbeitsvertrag hier ruhte. Jedoch wurde in Deutschland die Rentenversicherung weiterhin gezahlt, sowohl Arbeitnehmer- als auch Arbeitgeberanteil. Es wurde also eine Art fiktiven Lohn gezahlt, die Abrechnung lief dann aber immer auf null raus.
Auf der Abrechnung steht nun:
Gehalt nur RV Pflichtig xxxxx€
Übernahme RV Anteil AN xxxxx€
beides Steuerfrei.
Auszahlung +/- Null
Unsere Frage: Sollte der übernommen RV Anteil nicht steuerpflichtig sein?
Hallo,
rechtliche Fragestellungen können wir Ihnen nicht beantworten. Wenden Sie sich dazu bitte an die Krankenkasse.