Hallo,
wir haben einen neuen Mandanten, Lohn wurde mit Lexware gerechnet.
Jetzt bin ich dabei und trage die Werte von Januar und Februar in das "Lohnkonto Ergebniswerte" vor.
Jedoch ergeben sich hier für mich folgende Fragen:
1. Wo kann ich die Entschädigung nach dem IfSG vortragen?
2. Die Arbeitnehmer haben alle eine Direktversicherung von €100,00, steuerfrei. Diese Werte werden auf dem Lohnzettel in der Verdienstbescheinigung unter den "steuerfreien Bezügen" summiert. Hier wird auch das lfd. KUG hinzugerechnet. Wo gebe ich die KUG-Werte der Vormonate ein, dass die steuerfreien Bezüge sich um diese Werte erhöhen?
3. Wenn ich die SV-Werte erfasse, AN-und AG-Anteil muss ich hier auch den AN-und AG-Anteil des Zusatzbeitrages und der Einmalzahlungen aufsummieren (wird auf dem Lohnkonto aus Lexware aufgeschlüsselt?
4. 1 Arbeitnehmer ist zum 28.02.2021 ausgeschieden. Wir rechnen ab 03.2021, jetzt soll für den AN eine Nachberechnung gemacht werden. Das funktioniert jedoch nicht? Hat jemand dafür eine Lösung?
Vielen Dank im Voraus!!
Hallo,
bitte entschuldigen Sie die verspätete Antwort.
Die Entschädigung nach dem IfSG kann unter Lohnkonto Ergebniswerte I Steuer I Lohnsteuer-Bescheinigung unter Verdienstausfall Bundesseuchengesetz vorgetragen werden.
Das Kurzarbeitergeld der Vormonate erfassen Sie unter Lohnkonto Ergebniswerte I Kurzarbeit.
Unter Lohnkonto Ergebniswerte erfassen Sie die Werte die im Vorsystem abgerechnet wurden. Wenn Einmalbezüge vorhanden sind erfassen Sie diese mit im SV Brutto. Die AN - und AG Anteile auf den Einmalbezug und den Zusatzbeitrag erfassen Sie unter AN-Anteil / AG-Anteil.
Wenn die Abrechnung erst ab März durchgeführt wird, ist keine Nachberechnung auf Februar möglich.
Informationen zum Vortrag der Lohnkonto Ergebniswerte finden Sie auch im Dokument 1002635 .