Mich hat ein potenzieller Mandant angesprochen, welcher im Ausland (Italien) sitzt und bei dem drei Mitarbeiter in Deutschland im Home Office tätig werden. Durch die Tätigkeit im Home Office ergibt sich Sozialversicherungspflicht in Deutschland für diese drei Mitarbeiter.
Es gibt keine deutsche Betriebsstätte des italienischen Arbeitgebers; durch die Tätigkeit in Deutschland durch diese drei Mitarbeiter wird auch keine Betriebsstätte begründet werden. In Italien werden diese Mitarbeiter wohl nach dortigen Vorgaben nicht auf die Gehaltsabrechnung zu nehmen sein.
In Deutschland würde sich entweder die Meldung über SV-net anbieten oder aber eine Gehaltsabrechnung (ich nutze Lohn und Gehalt) nur für SV-Zwecke. Für andere Mandanten mache ich bereits diese Gehaltsabrechnung nur für SV-Zwecke, übermittle die Daten an die Krankenkasse und gebe dann die Information zur Zahlung der Beiträge an den ausländischen Arbeitgeber - dieser überweist an die deutsche KV und kürzt das Gehalt um die deutschen Arbeitnehmerbeiträge zur SV.
Dieser potenzielle Mandant hat mich nun aber gefragt, ob ich für ihn die Auszahlung der Gehälter und Zahlung der SV-Beiträge übernehmen kann - natürlich würde er vorab den Gesamtbetrag an mich überweisen, damit Geld zur Verfügung steht.
Gibt es hierzu Erfahrungen/Hinweise?
Herzlichen Dank
Annett Leitgebel
Guten Morgen,
wir haben auch einen Mdt. mit AN aus Polen und Rumänien. lt. Aussage der Datev geht die Auszahlung über das Lohnprogramm nicht.
Gruß
Hallo,
DATEV überweist an jede hinterlegte IBAN, egal welcher Nationalität.
Und Ihr Mandant kann mit seiner IBAN allen Institutionen in Deutschland SEPA-Lastschrift einräumen.
Das würde ich auf jeden Fall einer Hin- und Herüberweisung vorziehen.
Gruß
C. Rohwäder
Guten Morgen,
wir hatten einen Mandanten, der hat extra ein Konto für Lohnzahlungen eingerichtet. Über dieses Konto wurden Institutionen etc. abgebucht. Die entsprechenden Lastschriften wurden vom Mandanten erteilt. Außerdem hatten wir eine Vollmacht für das Konto und konnten darüber die Auszahlungsbeträge der Gehälter überweisen.
Der Mandant hat monatlich einen durchschnittlichen gleichbleibenden Betrag überwiesen und wir haben im Blick behalten, wie sich das Konto entwickelt bzw. ob die Abbuchungen o.k. sind. Natürlich mit entsprechendem Honorar.
Viele Grüße
T. Reich
Das finde ich eine sehr elegante Lösung! Können wir dazu einmal telefonieren?