Guten Tag,
ein AG möchte den gekauften Laptop vom AN bezahlen.
Laut § 3 Nr. 45 EstG kann dieser steuerfrei ausbezahlt werden kann, wenn es im Eigentum des AG verbleibt.
Der AN nutzt den Laptop natürlich auch betrieblich.
Nun meine Frage:
Mit welcher Lohnart zahl ich das aus? Gibt es da eine bestimmte?
Danke
Sie haben Ihren Satz hoffentlich auch verstanden: Das Eigentumsrecht geht auf den Arbeitgeber über, es wird also Betriebsvermögen!
Ich würde das Ding ja dann eher über einen Kaufvertrag an den Arbeitgeber veräußern und dann das Geld bar auszahlen oder überweisen...
Sie sollten dem Arbeitnehmer den Betrag als Auslagenersatz außerhalb der Lohnabrechnung auszahlen. Die Rechnung für den Laptop sollte auf den Arbeitgeber ausgestellt sein, so dass in jedem Fall auch der Vorsteuerabzug gegeben wäre.
Auf der Lohnabrechnung hätte der Laptop nur etwas zu suchen, wenn es einen geldwerten Vorteil gäbe.
Ich gebe Ihnen mit der Rechnung auf das Unternehmen im Grundsatz Recht! Aber, oftmals wird so etwas zu spät entschieden. Rechnung wird grundsätzlich überall auf den Besteller ausgestellt. Spätere Änderungen gibt es nicht. Insofern gibt es in solchen Fällen meist eine Gutschriftsanzeige des Unternehmens an den Arbeitnehmer, ohne offenen USt-Ausweis. Wir haben das auch schon einmal bei einem Spezialgerät gemacht. Ist auch mal verschmerzbar. Ich denke hier geht es dem AG eher darum dem AN etwas "gutes zu tun". An Folgen wird da oft nicht gedacht...
Kenne ich natürlich auch.
Im Kern geht es aber ja darum, da noch einmal drauf hinzuweisen. Wir kontaktieren zuerst einmal den Mandanten und versuchen dieses Problem zu "heilen". Erst wenn das nicht funktioniert, käme der zweite Schritt ohne Umsatzsteuer.
Ändert aber im Weiteren nichts daran, dass der Laptop auf der Lohnabrechnung nichts zu suchen hat, meiner Ansicht. Es ist im Grunde Auslagenersatz und wäre somit nur im Nettobe- und Abzugsbereich auszuweisen. Wird es auf der Lohnabrechnung aufgeführt, führt es eher zu (unnötigen) Rückfragen bei einer Prüfung. Man muss es sich ja nicht schwieriger machen als nötig.
@t_r_ schrieb:Ändert aber im Weiteren nichts daran, dass der Laptop auf der Lohnabrechnung nichts zu suchen hat, meiner Ansicht. Es ist im Grunde Auslagenersatz und wäre somit nur im Nettobe- und Abzugsbereich auszuweisen.
Vollkommen Richtig. So lass ich das bei uns ebenso machen. Anders kenne ich das ja auch nicht...