Liebe Community,
ich muss einem Mitarbeiter ein überlassenes Apartment abrechnen. Doppelte Haushaltsführung ist bestätigt. Der Sachverhalt ist folgender:
er bewohnt pro Monat unentgeltlich ein möbliertes Apartment=Wohnung. Der Arbeitgeber zahlt dafür monatlich 2.000 Euro. Also müsste ich bei ihm nach § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 Satz 4 EStG 1000 Euro pro Monat individuell versteuern (gibt es eine entsprechende Lohnart dafür?) und zusätzlich 1000 Euro vom Arbeitgeber "übernommene Werbungskosten" auf der Lohnsteuerbescheinigung ausweisen (durch Ausweis im Nettobereich 9977 +1000 -1000). Wäre das so korrekt?
Herzlichen Dank schon mal für HIlfe!
Hallo,
in unserem Hilfe-Dokument: Doppelte Haushaltsführung - Beispiele für LODAS erfahren Sie, wie Sie eine doppelte Haushaltsführung in LODAS erfassen und abrechnen.
Diese wird in den Bewegungsdaten mit der Lohnart 9977 und dem Bearbeitungsschlüssel 3 als Netto-Bezug ausbezahlt.
Rechtlich können wir Sie nicht beraten. Bitte halten Sie bei Fragen Rücksprache mit dem zuständigen Finanzamt.
Hallo Floreana, dieser Sachverhalt kommt auf uns auch zu... Kannst du mir mitteilen, wie ihr es abrechnet?
DANKE Gruß