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Übergangsgeld Rentenversicherung

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letzte Antwort am 03.12.2024 13:16:28 von Madeleine_Budde
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Madeleine_Budde
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Die Rentenversicherung fordert eine Entgeltbescheinigung zum Übergangsgeld. Diese habe ich bereits gestellt und ist wohl laut RV nicht eingegangen. 

Woran sehe ich, an welche Einzugsstelle die Entgeltbescheinigung gegangen ist? 

 

Nun gehe bin ich davon ausgegangen, dass die Meldung an die Krankenkasse geschickt wurde. Diese sagt die RV muss die Meldung dort anfordern. Die RV sagt, ich muss direkt an die RV übermitteln. 

 

Über das SV Meldeportal kann ich als Einzugsstelle nur die Krankenkasse eingeben und keine RV. 

lena_k
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Hallo,

 

also nach meinem Stand geht es auch an die Krankenkasse und von dort aus zur Rentenversicherung etc.

Siehe auch  DATEV Hilfe-Center, Dok.-Nr. 1036211 oder Übergangsgeld aus der gesetzlichen Rentenversicherung; Beantragung - BayernPortal

 

Viele Grüße

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MartinSeemann
Aufsteiger
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Hallo Frau Budde,

zunächst einmal gehe ich davon aus, dass zuvor eine EEL-Bescheinigung über Krankengeld erstellt wurde. Und danach haben Sie Übergangsgeld als weiteren Unterbrechungsgrund in einem danach liegenden Zeitraum eingegeben.

 

Eine ähnliche Anfrage hatte ich auch kürzlich für einen Mandanten. Ich habe per E-Mail mit folgendem Text geantwortet: 

"mit Schreiben vom 14.11.2024 haben Sie für die Arbeitnehmerin XY bei unserer Mandantin XY eine Bescheinigung zur Berechnung von Übergangsgeld angefordert.

Diese werden Sie von uns nicht erhalten, weil aufgrund der Kontinuität der Bemessungsgrundlage gemäß § 69 SGB IX grundsätzlich keine neue Meldung vorzunehmen ist. Aus diesem Grund wird auch richtigerweise vom Entgeltabrechnungssystem die Ausfertigung einer Bescheinigung verweigert. Eine Krankengeldbescheinigung wurde bereits erstellt. Bitte lassen Sie sich die erforderlichen Daten von der Einzugsstelle übermitteln."

 

Das ist die aktuelle Rechtslage, die auch DATEV in ihrem Hilfedokument dazu nennt, warum keine erneute EEL-Meldung erstellt wird, wenn sich der Meldegrund ändert. Ich sehe auch nicht ein, warum wir uns bei einer klaren Rechtslage nicht darauf berufen können. Schließlich kostet es das Geld unserer Mandanten, eine solche Meldung, auch und gerade über das SV-Meldeportal, zu erstellen.

 

Auf die eine Woche alte E-Mail habe ich bisher übrigens noch keine Antwort bekommen. Bin mal gespannt, ob noch etwas kommt.

 

Viele Grüße

M. Seemann

Madeleine_Budde
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Guten Morgen, 

 

vielen Dank für die Nachricht. 

Sie ist in die Reha gegangen und ist während der Reha in Übergangsgeld gefallen, im Anschluss daran dann Krankengeld. 

 

Laut der RV kann die Meldung nur angefragt werden wenn zuerst Krankengeld bestanden hat. 

Verstehe jedoch nicht, warum es in diesem Fall nicht möglich ist. Mir ist es nämlich nicht möglich die Meldung direkt an die RV zu senden. 

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lohnexperte
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Hallo @Madeleine_Budde ,

 

haben Sie bereits geprüft, ob eine DÜ der EEL an die Rentenversicherung erfolgt ist?

 

Das sehen Sie in den Lohnauswertungen unter den Auswertungen Nr. 132 und 133.

 

lohnexperte_0-1733212377986.png

 

lohnexperte_1-1733212559886.png

 

 

VG und einen schönen Tag.

 

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Madeleine_Budde
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Die DÜ Entgeltersatzleistung ist bereits im November an die Krankenkasse gegangen. 

Genauso wie es bei Ihnen im Beispiel auch aussieht. Das bedeutet doch, dass es an die Krankenkasse gegangen ist oder? 

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lohnexperte
Fachmann
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Hallo @Madeleine_Budde ,

 


@Madeleine_Budde  schrieb:

 

Die RV sagt, ich muss direkt an die RV übermitteln. 

 


Dann haben Sie ja alles richtig gemacht. Lassen Sie sich von der offenbar nicht ganz sachkundigen Auskunft der RV verunsichern. Im Interesse des Mitarbeiters können Sie ja der RV eine Kopie des DÜ-Protokolls zusenden.

 

VG

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Madeleine_Budde
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Aber es wurde ja an die Krankenkasse gesendet und nicht an die Rentenversicherung. 

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lohnexperte
Fachmann
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Die EEL-Meldungen gehen IMMER AN DIE KRANKENKASSE. Um was für eine Meldung es sich handelt (wer also der eigentliche Adressat der Meldung ist), steht doch auch drauf (siehe meine Antwort Nr. 5 in dieser Diskussion und die eingefügte zweite Kopie zum DÜ-Protokoll). Vergleichen Sie mal ihr DÜ-Protokoll bzgl. dieser beiden Angaben.

 

 

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Madeleine_Budde
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Also zusammengefasst: die EEL Meldung geht ausschließlich an die Krankenkasse und die Rentenversicherung muss sich dort die Daten anfragen? 

 

In Ihrer Aussage: "haben Sie bereits geprüft, ob eine DÜ der EEL an die Rentenversicherung erfolgt ist?" war ich jetzt davon ausgegangen, dass es doch möglich ist, an die Rentenversicherung direkt zu übermitteln.

 

Mein DÜ Protokoll ist identisch mit ihrem und auch dort steht die Krankenkasse drauf.  

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letzte Antwort am 03.12.2024 13:16:28 von Madeleine_Budde
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