Hallo Community,
ich benötige Eure Hilfe für die Abrechnung einer Übereignung an AN,
da ich ohne Erfolg, Community Beiträge und die Datev Hilfe / Lexinform durchsucht habe.
Folgende Situation:
Übereignung eines Datenverarbeitungsgerätes an AN
Bruttobetrag: 385,00€
abz. 4% lt. Sachbezugsbewertung §8 Eistg
= GWV 369,60€
abz. Zuzahlung AN 192,50€
Rest 177,10€ wird v. AG mit 25% pauschal versteuert nach §40
Welche Lohnart nehme ich für was?
Ich bin mir nicht sicher wie der Sachverhalt auf der Lohnabrechnung abgebildet werden muss.
1)Zuzahlung AN 192,50 = Nettoabzug
2) für die AG 25%, 177,10€ - hätte ich die LA 235 (?) gewählt
mit ST/SV Behandlung 48 (25%St /Sv frei ) als Bruttobezug
3) Muss der gesamte GWV 369,60€ nicht noch abgebildet werden.
Vielen Dank schon mal!
N.
Hallo N.,
eine rechtliche Auskunft können wir Ihnen nicht geben. Aber vielleicht kann hier die Community Erfahrungen bzw. Tipps teilen?
Hallo Frau Frohmeyer,
danke, das Sie sich meiner Frage angenommen haben.
Ich möchte gar keine rechtliche Auskunft, sondern wissen welche Lohnarten ich benötige,
bzw. wie ich den Sachverhalt korrekt in Lodas eingebe.
Der Nettoabzug ist kein Problem, aber wie gebe ich den AG-Anteil ein um die 25% pauschale Lohnsteuer abzuführen.
MfG