Liebe Kolleginnen und Kollegen,
ich habe den Fall, dass bei einer Angestellten Krankheitszeiten mit Vorerkrankungen seitens der Krankenkasse angegeben wurden. Nachträglich wurden die Vorerkrankungszeiten korrigiert, so dass der Krankengeldbezug später einsetzt. Der vorherigen Krankengeldbezug war damals schn ab Oktober.
Die Änderungen habe ich als Nachberechnung für den Monat Dezember eingegeben. Es kommt mir dabei leider keine EEL-Meldung zum Krankengeld. Ich habe schon einen temporäten Abruf versucht. Leider ohne Erfolg. Es existiert aber auch kein Fehlerprotokoll dazu.
Muss ich das manuell machen?
Liebe Grüße
A. Michel
Hallo,
grundsätzlich wird bei Änderung der Fehlzeit eine neue EEL Bescheinigung erstellt.
Haben Sie den Fehlzeitbeginn angepasst? Prüfen Sie bitte auch, ob Sie das Datum in den Feldern "Beginn Arbeitsunfähigkeit" und "Letzter bezahlter Tag vor EEL" unter Personaldaten I Beschäftigung I Fehlzeiten korrigiert haben.
Wurde das Kontrollkästchen "Zeiträume und Beträge für EEL festschreiben" im Register Arbeitsentgelt aktiviert? Ist dies der Fall, wird keine neue EEL Bescheinigung erstellt.
Haben Sie alle Felder geprüft, stoßen Sie bitte mit der Abrechnung eine Nachberechnung über die Bewegungsdaten mit Wert 1 und Bearbeitungsschlüssel 96 an.
Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Stein
Personalwirtschaft
DATEV eG