abbrechen
Suchergebnisse werden angezeigt für 
Stattdessen suchen nach 
Meintest du: 

Änderung der Steuerklasse bei Krankengeldbezug Ehegatte

4
letzte Antwort am 11.04.2024 11:21:56 von c_kleiner
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage
c_kleiner
Aufsteiger
Offline Online
Nachricht 1 von 5
5091 Mal angesehen

Guten Morgen,

 

hat schonmal jemand das gehabt ????? Kann unsere Arbeitnehmerin ihre Steuerklasse ändern von derzeit 4/4 auf 3/5, wenn der Ehegatte Krankengeld bezieht und "hoffentlich" am Ende eine Erwerbsminderungsrente erhält.....

 

Danke für die Info

 

C.Kleiner

rschoepe
Experte
Offline Online
Nachricht 2 von 5
5060 Mal angesehen

Warum sollte sie das nicht können? Oder geht es darum, ob das sinnvoll ist?

Den Antrag kann sie entweder hier oder über Elster stellen.

0 Kudos
lohnexperte
Fachmann
Offline Online
Nachricht 3 von 5
5045 Mal angesehen

Hallo,

 

es ist durchaus sinnvoll, die Steuerklasse auf III/V zuändern, wobei derjenige die Steuerklasse III wählt, der künftig EEL beziehen wird (Krankengeld, Elterngeld, ALG, Kug ...).

 

Das viele (alle?) EEL nach dem Nettoentgelt berechnet werden, sind diese EEL dann entsprechend höher, wenn die BMG aufgrund der Steuerklasse III ermittelt wurde.

 

Dass der weiterarbeitende Ehegatte dann die Steuerklasse V hat und somit (vorerst) in der Haushaltskasse der Eheleute weniger Geld ist, gleicht sich durch die Erstattung im Rahmen der EStE wieder aus.

 

Viele Grüße und einen schönen Tag.

0 Kudos
c_kleiner
Aufsteiger
Offline Online
Nachricht 4 von 5
5038 Mal angesehen

Hallo zurück,

 

die AN bei uns ist diejenige die weiterarbeitet und der Ehemann inder anderen Firma bezieht schon Krankengeld....

 

Mit ging es nur darum, ob es Nachteile hätte, aber das Krankengeld ist ja bereits berechnet. Und somit kann die

 

Arbeitnehmerin bei uns die Steuerklasse auch umstellen auf 3 ( sieh hatte vorher ja auch die 4). Dann haben sie, in

 

Bezug auch auf Prämien, netto mehr momentan davon.....der Rest regelt sich in der Steuererkläung dann.

 

Danke

C.Kleiner

0 Kudos
c_kleiner
Aufsteiger
Offline Online
Nachricht 5 von 5
5035 Mal angesehen

Hallo,

 

sinnvoll ist es immer, sie kann ja dann zB bei Prämien usw momentan durch die 3 mehr netto erhalten. Der REst regelt sich in der Steuererklärung.

 

Danke

C.Kleiner

0 Kudos
4
letzte Antwort am 11.04.2024 11:21:56 von c_kleiner
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage