Hallo,
ich habe eine Problematik die Änderung der Ärzteversorgung betreffend.
Die Mitarbeiterin war beschäftigt von 01.11.19 bis 15.12.19. Der Befreiungsbescheid der DRV Bund wurde uns jedoch erst im Januar 2020 vorgelegt. Die RV-Beiträge wurden für 11/19 und 12/19 an die DRV Bund abgeführt. Ich habe die Änderung in lodas mit der Abrechnung Januar 2020 vorgenommen. Auf der Gehaltsabrechnung wurde die Korrektur auch gemacht - rückwirkend ab 11/19, aber die Beiträge wurden nicht an die Ärzteversorgung abgeführt bzw. erscheint die Beitragsberechnung auch nicht auf der Auswertung 141 im Januar 2020.
Kann man eine Korrektur das Vorjahr betreffend nicht machen? Bzw. wie bekomme ich die Meldung an die Ärzteversorgung?
Viele Grüße
B. Diez
Hallo B.Diez,
Sie können Korrekturen ins Vorjahr durchführen. Vermutlich gibt es einen Fehler bei den Eingaben in den Stammdaten. Prüfen Sie bitte, ob Sie mit der Januarabrechnung ein Fehlerprotokoll erhalten haben. Werden hier Fehler bezüglich des Versorgungswerks aufgeführt?
Wenn nicht, dann wenden Sie sich bitte über einen anderen Servicekanal an uns, damit wir die Eingaben im Rechenzentrum prüfen können.
Mit freundlichen Grüßen
Kristin Frohmeyer
Personalwirtschaft
DATEV eG