Soweit ich es verstanden habe wird eine Änderung der U1-Umlagesätze ab Januar 2024 automatisch mit dem Monatsabschluss an die Krankenkassen übermittelt. Wie kann die automatische Übermittlung für Mandanten erfolgen, für die die Lohnabrechnung erst nach dem 31. Januar erfolgt. Die Änderung muss den Krankenkassen doch bis zum 31.01.2024 vorliegen. Gibt es da eine Lösung ?
Gelöst! Gehe zu Lösung.
MMn muss es bis zur Fälligkeit vorliegen und geht laut DATEV Jahreswechselseminar nur für die Frühabrechner über die Automatik. Für die Spätabrechner muss der Wechsel lt. DATEV weiterhin auf Papier beantragt werden.
Ja, auch ich hatte Tränen in den Augen.