Hallo Ihr lieben,
ich habe Geschäftsführer, die seit Januar 2019 die Höchstgrenze von 536,00 Direktversicherung als AG-Anteil bekommen. Bisher lief die Abrechnung mit der Lohnart 901, war sowohl SV- als auch steuerfrei geschlüsselt. Nun ist im Juli die Lohnart 903 als SV-pflichtig auf dem Lohnschein. Geändert habe ich nichts, woran kann diese "Umstellung" liegen?
Vielen Dank.
Hallo,
für die Betriebliche Altersvorsorge sind 4% der RV-Beitragsbemessungsgrenze sv-frei, d.h. 3.216 EUR im Jahr 2019. Wenn der Geschäftsführer jeden Monat 536,00 Euro für die Direktversicherung erhält, ist die Freigrenze ab 07/2019 ausgeschöpft.
Beste Grüße
Monique Schauer
Personalwirtschaft
DATEV eG
Hallo Frau Schauer,
vielen Dank für Ihre Antwort, so macht der Wechsel der Lohnart natürlich Sinn.
Es wird ja keine SV abgezogen, da der Geschäftsführer mit Beitragsgruppenschlüssel 0000 geführt wird, ist dies korrekt oder muss ich da eine Einstellung ändern?
Viele Grüße
Stefanie Rast
Hallo Frau Rast,
durch den Beitragsgruppenschlüssel 0000 werden keine SV-Beiträge abgeführt, obwohl die abgerechnete Lohnart standardmäßig SV-pflichtig ist. Dies ist so korrekt.
Die Stammdaten sind für die Abrechnung der Betrieblichen Altersvorsorge nicht zu ändern.
Liebe Grüße
Vanessa Mertel
Personalwirtschaft
DATEV eG