Hallo ich bitte mal wieder um Hilfe.
Einer Mitarbeiterin wurde am 16.03.2020 ein volles Beschäftigungsverbot mit Beginn 12.03.2020 ausgesprochen.
Gestern erhalte ich nun Nachricht der KK das diese Mitarbeiterin bis zum 29.03.2020 krankgeschrieben war und diese Krankschreibung vorrangig zu berücksichtigen ist. Die AU-Bescheinigung lag mir leider nicht vor.
Ich habe also die Fehlzeit eingetragen (12.03. - 29.03.2020) und das Beschäftigungsverbot ab dem 30.03.2020
in den Fehlzeiten steht jetzt also 12.03. - 29.03. Entgeltfortzahlung mit AU-Bescheinigung
31.08. - 18.12.2020 Mutterschutzfrist
19.12.2020 Elternzeit
im Beschäftigungsverbot steht
Beginn 30.03.2020 und ende 30.08.2020
erscheint soweit richtig
Nun habe ich in der Erfassung unter Nachberechnung Standard für den Monat 3/2020 die Stunden des Beschäftigungsverbots entsprechend den Stunden der Lohnfortzahlung gekürzt. Auch das passt lt. Probeabrechnung. Jedoch erhalte nur das DÜ-Protokoll über die Stornierung zum Antrag auf Erstattung U2 und keinen berichtigten Antrag.
Was mache ich falsch?
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Hallo,
der stornierte und der neu erstellte Antrag auf Erstattung befinden sich in der selben Auswertung. Aus diesem Grund umfasst die Auswertung 452 DÜ-Protokoll zum Antrag auf Erstattung mehrere Seiten.
Eine Übersicht aller Erstattungsanträge eines Monats erhalten Sie mit der Auswertung 451 Übersicht DÜ Erstattung nach AAG.
Sollte es sich um einen Stundenlohnempfänger handeln, prüfen Sie bitte, ob die Stammlohnart 148 Mutterschutzlohn Stunden richtig geschlüsselt ist. Die Stammlohnart 148 wird verwendet, um die Minderung des Entgelts auszugleichen.
Weitere Informationen zur Stammlohnart 148 finden Sie im Dokument 1021680 Mutterschutz und Elternzeit.
Bitte prüfen Sie außerdem Ihr Fehler- und Hinweisprotokoll. Wenn das DÜ-Protokoll zum Antrag auf Erstattung nicht erstellt werden kann, wird hier eine Fehler- oder Hinweismeldung für die betroffene Personalnummer ausgegeben.
Sollten Ihnen die hier aufgeführten Hinweise nicht weiterhelfen, müssen wir uns den Sachverhalt ansehen und prüfen, woran es liegt. Bitte wenden Sie sich hierzu über einen anderen Weg an uns.
Hallo und herzlichen Dank, dass Sie sich meiner erbarmt haben.
Ich weiß nicht was ich wann wie verändert habe - eigentlich gar nichts - vielleicht hat es auch nur geholfen das Programm zu schließen. letztlich hat es geklappt und die KK hat heute bestätigt, dass alles