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Änderung Beschäftigungsverbot

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letzte Antwort am 24.02.2021 15:22:36 von britt
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britt
Einsteiger
Offline Online
Nachricht 1 von 3
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Hallo ich bitte mal wieder um Hilfe.

Einer Mitarbeiterin wurde am 16.03.2020 ein volles Beschäftigungsverbot mit Beginn 12.03.2020 ausgesprochen. 

Gestern erhalte ich nun Nachricht der KK das diese Mitarbeiterin bis zum 29.03.2020 krankgeschrieben war und diese Krankschreibung vorrangig zu berücksichtigen ist. Die AU-Bescheinigung lag mir leider nicht vor.

Ich habe also die Fehlzeit eingetragen (12.03. - 29.03.2020) und das Beschäftigungsverbot ab dem 30.03.2020

 

in den Fehlzeiten steht jetzt also 12.03. - 29.03. Entgeltfortzahlung mit AU-Bescheinigung

31.08. - 18.12.2020 Mutterschutzfrist

19.12.2020 Elternzeit

 

im Beschäftigungsverbot steht

Beginn 30.03.2020 und ende 30.08.2020

 

erscheint soweit richtig

 

Nun habe ich in der Erfassung unter Nachberechnung Standard für den Monat 3/2020 die Stunden des Beschäftigungsverbots entsprechend den Stunden der Lohnfortzahlung gekürzt. Auch das passt lt. Probeabrechnung. Jedoch erhalte nur das DÜ-Protokoll über die Stornierung zum Antrag auf Erstattung U2 und keinen berichtigten Antrag. 

Was mache ich falsch?

DATEV-Mitarbeiter
Sabrina_Simmerlein
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
Offline Online
Nachricht 2 von 3
490 Mal angesehen

Hallo,


der stornierte und der neu erstellte Antrag auf Erstattung befinden sich in der selben Auswertung. Aus diesem Grund umfasst die Auswertung 452 DÜ-Protokoll zum Antrag auf Erstattung mehrere Seiten.
Eine Übersicht aller Erstattungsanträge eines Monats erhalten Sie mit der Auswertung 451 Übersicht DÜ Erstattung nach AAG.


Sollte es sich um einen Stundenlohnempfänger handeln, prüfen Sie bitte, ob die Stammlohnart 148 Mutterschutzlohn Stunden richtig geschlüsselt ist. Die Stammlohnart 148 wird verwendet, um die Minderung des Entgelts auszugleichen.
Weitere Informationen zur Stammlohnart 148 finden Sie im Dokument 1021680 Mutterschutz und Elternzeit.


Bitte prüfen Sie außerdem Ihr Fehler- und Hinweisprotokoll. Wenn das DÜ-Protokoll zum Antrag auf Erstattung nicht erstellt werden kann, wird hier eine Fehler- oder Hinweismeldung für die betroffene Personalnummer ausgegeben.


Sollten Ihnen die hier aufgeführten Hinweise nicht weiterhelfen, müssen wir uns den Sachverhalt ansehen und prüfen, woran es liegt. Bitte wenden Sie sich hierzu über einen anderen Weg an uns.

Beste Grüße Sabrina Simmerlein
Personalwirtschaft | DATEV eG
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britt
Einsteiger
Offline Online
Nachricht 3 von 3
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Hallo und herzlichen Dank, dass Sie sich meiner erbarmt haben.

Ich weiß nicht was ich wann wie verändert habe - eigentlich gar nichts - vielleicht hat es auch nur geholfen das Programm zu schließen. letztlich hat es geklappt und die KK hat heute bestätigt, dass alles 

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letzte Antwort am 24.02.2021 15:22:36 von britt
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