Hallo,
unser Betrieb verfügt über mehrere Betriebsnummern (Geschäftsstellen).
Früher hat eine Änderung des Beschäftigungsbetriebes in den Organisationseinheiten beim Arbeitnehmer automatisch die Einsteuerung in den Beitragsnachweis der neu zuständigen Betriebsnummer ausgelöst.
Scheinbar ist das nun nicht mehr so.
Ich habe bei einem Mitarbeiter den Beschäftigungsbetrieb auf eine andere Nr. ab 7/2020 geändert (eindeutig auch andere Betriebsnummer).
Sowohl auf dem Beitragsnachweis für Juli 2020 also auch auf der Schätzung für 08/2020 wird der Mitarbeiter bei der Krankenkasse noch auf der "alten" Betriebsnummer und damit dem alten Beschäftigungsbetrieb geführt.
Hat sich hier etwas geändert oder wo liegt der Fehler?
Danke für Hilfe
Beim Mandanten wurde unter Org-Einheiten der 2. Beschäftigungsbetrieb bestimmt erfasst. Nun müssten dazu im Registerblatt Krankenkassen auch die Krankenkassen für diesen Beschäftigungsbetrieb mit der abweichenden Betriebsnummer hinterlegt werden. Ist das geschehen?
Ja, die Krankenkasse ist auch im anderen gewünschten Beschäftigungsbetrieb angelegt/vorhanden.
Hm, da der gewechselte AN auch umgehangen wurde, habe ich den Verdacht, dass die Schätzung den Wechsel ausbremsen könnte. Meine Idee wäre leider nur, einen Austritt in Betrieb 1 zu hinterlegen und einen Eintritt in Betrieb 2. Hat vielleicht jemand eine bessere Idee?
Leider hat er den betroffenen AN nicht umgehangen, da auf dem BN für 07/2020 (also tatsächliche Beitragsabrechnung) er trotz Zuordnung zu einem anderen Beschäftigungsbetrieb noch weiterhin die alte Betriebsnummer "belastet" hat.
Wie gesagt: vor 2 Jahren ist es mir auf diese Art und Weise gelungen, dass das System den internen Wechsel so erkannt hat und die richtige Zuordnung auf dem BN automatisch vorgenommen hat.
Mir fällt nichts ein, was ich damals anders gemacht hätte 😞
Das macht meinen Lösungsvorschlag zum aktuellen Zeitpunkt vielversprechend 🙂
Hallo,
verwenden Sie bei einem Mandanten eine Krankenkasse, die in mehreren Beschäftigungsbetrieben angelegt ist, führt die Beitragskontonummer zum relevanten Faktor. Ist bei allen Krankenkassen die gleiche Beitragskontonummer hinterlegt, werden die Datensätze automatisch zusammengefasst und mit den Daten des Beschäftigungsbetriebes mit der kleinsten Beschäftigungsbetriebs-Nummer im Beitragsnachweis gemeldet.
Auf der Mandantenebene unter Mandantendaten | Sozialversicherung | Allgemeine Daten in der Registerkarte Beitragsnachweis/DEÜV legen Sie in der Gruppe Beitragsnachweis fest, dass immer die Krankenkasse des Hauptbeschäftigungsbetriebes (Kontrollkästchen) verwendet werden soll.
Soll für jeden Beschäftigungsbetrieb ein eigener Beitragsnachweis je Krankenkasse erstellt werden, erfassen Sie in jedem Beschäftigungsbetrieb eine unterschiedliche Beitragskontonummer.
Nach der Erfassung eines neuen Beschäftigungsbetriebes, muss die Zuordnung für jeden Mitarbeiter in den Stammdaten entsprechend angepasst werden.
Weitere Informationen dazu finden Sie im Dokument 5303212 - Beschäftigungsbetrieb erfassen und bearbeiten (Beispiele für Lohn und Gehalt).
Viele Grüße aus Nürnberg
Astrid Preuß
Personalwirtschaft
DATEV eG
Hallo,
vielen Dank für Ihre Antwort.
Bisher wurden bereits mehrere Beschäftigungsbetriebe mit unterschiedlichen Betriebsnummern geführt und jeden Monat PRO Betriebsnummer ein BN abgesetzt.
Allerdings führte die Zuordnung bei einem Mitarbeiter ab 07/2020 leider NICHT dazu, dass er auf den BN der ab Juli für ihn gültigen Beitragsnummer eingesteuert wurde.
Nach Monatsabschluss wurde er wieder auf den Beitragsnachweis der "alten" Geschäftsstelle eingesteuert und auch bei der Schätzung für 08/2020 wird die neue Betriebsstätte aus den Stammdaten nicht berücksichtigt.
Wie schon in meinen Antworten an TN ersichtlich, war diese Vorgehensweise in älteren Programmversionen kein Problem und hat einwandfrei funktioniert.
Auch eine unterschiedliche Beitragskontonummer war nicht erforderlich...
Bin da jetzt etwas ratlos:
Wenn ich bei den Mitarbeitern in den Stammdaten in den Organisationseinheiten den Beschäftigungsbetrieb ab 08/2020 ändere UND manuell die Beitragsschätzung korrigiere (also Reduzierung BN alte Betriebsnummer und Erhöhung unter neuer Betriebsnummer) habe ich das gleiche Problem wie im Vormonat. Denn wenn im Monatsabschluss der Mitarbeiter wieder nicht der neuen Betriebsnummer zugeordnet wird, dann entsteht bei einer Krankenkasse (weil möglicherweise nur ein Versicherter bei dieser) ein Guthaben und man kann sich wieder bei der Krankenkasse erklären wegen Umbuchung auf andere Betriebsnummer etc...
Hallo,
gerne helfen wir Ihnen bei der Behebung Ihres Anliegens weiter.
Allerdings bedarf Ihr Sachverhalt einer genaueren Prüfung. Bitte wenden sie sich zur Klärung über die üblichen Servicekanäle an unseren Programmservice.
Viele Grüße aus Nürnberg
Astrid Preuß
Personalwirtschaft
DATEV eG