Wir haben hier ein Verständnisproblem mit der Abrechnung einer jährlich einmaligen Zahlung einer Direktversicherung. Angelegt wurde die Versicherung siehe Screenshot. Abrechnung läuft auf Fehler.
Den jhrl. Betrag zahlt die Firma zu Gunsten des GF in Form von "Gehaltsverzicht". Dies soll nun auf der Gehaltsabrechnung im 12/2022 abgerechnet werden.
Wir haben nun vom Stb. die Info erhalten, dass die DV einen Bezug benötigt, w. z. B. eine weitere Sonderzahlung/Weihnachtsgeld/etc. ! Da fehlt es mir am Verständnis!
Es soll aber vom laufenden Gehalt als Verzicht berechnet werden? Die Logik fehlt mir hier, wenn ich zusätzlich Weihnachtsgeld abrechne, was überhaupt nicht vorgesehen ist - nur damit ich die DV regelkonform abgerechnet bekomme?
Was haben wir fehlerhaft angelegt oder bedenken wir nicht? Ab 2022 gibt es den gesetzlichen Zuschuss von mind. 15%! Sind es in diesem Fall nicht 100% die der AG zahlt/übernimmt?
Wir sind über jede Hilfe oder Anmerkung dankbar.
Gelöst! Gehe zu Lösung.
@MZimmermann schrieb:
Den jhrl. Betrag zahlt die Firma zu Gunsten des GF in Form von "Gehaltsverzicht".
Den Satz habe ich nicht verstanden.
Ein Gehaltsverzicht liegt vor, wenn der Arbeitnehmer auf Gehalt verzichtet und anstelle dessen eine Zahlung in die Direktversicherung erfolgt.
Wenn die Firma dies zugunsten des Arbeitnehmers zahlt, also die Zahlung zusätzlich zu dem Gehalt erfolgt, liegt kein Gehaltsverzicht vor und es muss als Zusatzleistung des Arbeitgebers angelegt werden.
Viele Grüße
Uwe Lutz
Hallo,
zuerst einmal kann ich mich hier der Frage von Herrn @Uwe_Lutz anschließen.
Wenn der Geschäftsführer auf Bezüge für die Direktversicherung verzichten muss /soll, müsste dieses aus den vertraglichen Vereinbarungen hervorgehen.
Nun zum technischen:
Wird die Direktversicherung zusätzlich gewährt, wäre die Lohnart 4710 statt 4730 zu verwenden. Ein Gehaltsverzicht wäre nicht zu erfassen.
Ist ein Gehaltsverzicht aus laufenden Bezügen, also dem Geschäftsführergehalt, zu finanzieren, müsste die Lohnart für den Gehaltsverzicht 3040 statt 3050 lauten. Statt 4730 wäre 4720 zu verwenden.
Nur wenn der Gehaltsverzicht aus einer Sonderzahlung, wie z. Bsp. Weihnachtsgeld, 13. Gehalt usw., finanziert werden soll, wären die erfassten Angaben richtig.
Ein eventuell verpflichtender AG-Zuschuss zur bAV wäre in der Mappe "Allgemeine Daten" zu erfassen.
In diesem Dokument finden Sie weitere Informationen zur bAV in Lohn und Gehalt:
Betriebliche Altersvorsorge (bAV)
Viele Grüße
T. Reich
@t_r_ Ist ein Gehaltsverzicht aus laufenden Bezügen, also dem Geschäftsführergehalt, zu finanzieren, müsste die Lohnart für den Gehaltsverzicht 3040 statt 3050 lauten. Statt 4730 wäre 4720 zu verwenden.
Dies ist wohl unser Ansatz, nur verstehe ich dann nicht, wenn der Betrag nur einmal jährlich abgerechnet wird, weshalb die die LA 3040 + 4720 als "laufenden" Betrag zu erfassen ist!?
Wir werden das in der Form mal probeabrechnen und schauen
Und zur nicht verstandenen Frage: Es gibt keine "Einmalzahlung". Die Versicherung hat der Firma die Rechnung geschickt (mit Jahresprämie) und wird durch die Firma gezahlt. Nur der GF ist der Bezugsberechtigte. Ein AG Zuschuss haben wir nicht erfasst, ist ja schon 100% AG-finanziert !?
@MZimmermann schrieb:Die Versicherung hat der Firma die Rechnung geschickt (mit Jahresprämie) und wird durch die Firma gezahlt. Nur der GF ist der Bezugsberechtigte. Ein AG Zuschuss haben wir nicht erfasst, ist ja schon 100% AG-finanziert !?
Nur weil die Firma dies zahlt, ist der Betrag nicht zu 100% AG-finanziert. Bei einem Gehaltsverzicht finanziert dies der Arbeitnehmer, weil in Höhe der Gehaltsverzichts das Gehalt reduziert wird.
Eine betriebliche Altersvorsorge ist nur arbeitgeberfinanziert, wenn die Beiträge auch wirtschaftlich vom Arbeitgeber für die Versicherung getragen werden.
Wird die Versicherung "nur" bezahlt, aber der Betrag aus dem Gehalt des Arbeitnehmers einbehalten, ist die Versicherung arbeitnehmerfinanziert.
Also daher gibt es nach Ihren Aussagen bisher keinen Arbeitgeberzuschuss zur Versicherung.
Auch wenn eine Versicherung nur einmal im Jahr gezahlt wird, kann diese aus laufenden Bezügen finanziert sein. Das laufend bezieht sich auf die steuerliche Behandlung des für den Gehaltsverzicht verwendeten Gehaltsbestandteil. Beim Gehalt, welches als laufender Bezug zu versteuern ist, also laufend und bei einer Sonderzahlung, halt jährlich.