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Nachberechnung SV-Brutto falsch

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letzte Antwort am 13.05.2020 11:53:14 von Wolfgang_Stein
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Gary1961
Einsteiger
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hallo zusammen,

 

ich bin noch ziemlich neu auf dem Gebiet der Abrechnung und habe folgendes Problem:

eine freiwillig versicherte Mitarbeiterin war im März 9 Tage in Quarantäne. Ich bin gemäß Dok. 1008768 vorgegangen, nach Eingabe der Fehlzeit  wird jedoch bei der Nachberechnung der SV-Beiträge ein geringeres Brutto (1.484,68 €) verwendet als bei der Nachberechnung der steuerrechtlichen Abzüge (1.743,50 €). 

Es waren keine Besonderheiten im März zu berücksichtigen (Einmalzahlung, o.ä.).

Kann mir jemand weiterhelfen?  Ich hoffe die Frage ist nicht zu "blöd"?

 

Danke für die Unterstützung

Gary 1961

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DATEV-Mitarbeiter
Andrea_Foerster-Schembach
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 2 von 6
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Hallo lieber Community-Teilnehmer,

wenn ich Sie richtig verstanden habe, ist das Gesamtbrutto nach Schritt 3 mit Anwendung der StLA480 niedriger als nach Schritt 4 mit Anwendung der StLA 481? Wenn Sie dies meinten, so ist dies korrekt. Grundsätzlich müssen final die Auszahlungsbeträge nach Schritt 1 und Schritt 4 identisch sein.

Ich hoffe, mein Kommentar hilft Ihnen weiter.

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Gary1961
Einsteiger
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Nachricht 3 von 6
2603 Mal angesehen

Hallo Herr Schembach,

nein, da haben Sie mich falsch verstanden. Nach Eingabe der Fehlzeit ist das Gesamtbrutto geringer und auch korrekt berechnet. Ausgehend vom geringeren Gesamtbrutto wird der Nachberechnungsbetrag (1.743,50 €) bei den steuerrechtlichen Abzügen auch richtig angezeigt. Bei Berechnung der SV-Abzüge werden jedoch nur 1.484,68 € zugrunde gelegt. Daraus ergibt sich nach allen durchgeführten Schritten eine Überzahlung von 61,45 € zugunsten der Mitarbeiterin, was nicht sein dürfte.

 

Bei einem gesetzlich versicherten Arbeitnehmer hat die Berechnung funktioniert. 

 

 

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Gary1961
Einsteiger
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Nachricht 4 von 6
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Guten Morgen Frau Förster-Schembach, bitte entschuldigen Sie, dass ich Sie mit "Herr" angesprochen habe.

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Gary1961
Einsteiger
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Nachricht 5 von 6
2544 Mal angesehen

Hallo,

 

ich habe bei meinem Problem nicht erwähnt, dass die Mitarbeiterin eine monatlich schwankende Provision erhält.

 

Ich hoffe es kann mir doch noch jemand helfen.

 

Vielen Dank im Voraus.

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DATEV-Mitarbeiter
Wolfgang_Stein
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo, 

 

durch die Eingabe der Fehlzeit wird die Sozialversicherung anhand der hinterlegten Umrechnungsformel umgerechnet, da nicht die vollen 30 SV Tage beim SV-Brutto berücksichtigt werden. 


Daher ist das SV-Brutto niedriger als das Steuerbrutto. 

 

Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Stein
Personalwirtschaft
DATEV eG

Beste Grüße Wolfgang Stein
Personalwirtschaft | DATEV eG
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letzte Antwort am 13.05.2020 11:53:14 von Wolfgang_Stein
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