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Energiepreispauschale

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letzte Antwort am 14.09.2022 15:02:57 von Uwe_Lutz
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NiwTe
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Hallo! Ich habe ein Mandant im August mit monatlich, Anmeldezeitraum: Folgemonat abgerechnet ( Lohnart 799 erfasst ), trotz allem wurde EPP nicht in der Lohnsteuer-Anmeldung berücksichtigt, liegt es an Folgemonat? weil alle andere Mandanten mit  monatlich, Anmeldezeitraum: Abrechnungsmonat hat alles funktioniert. Hat jemand gleiches Problem?

Im voraus Vielen Dank.

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Uwe_Lutz
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@NiwTe  schrieb:

Hallo! Ich habe ein Mandant im August mit monatlich, Anmeldezeitraum: Folgemonat abgerechnet ( Lohnart 799 erfasst ), trotz allem wurde EPP nicht in der Lohnsteuer-Anmeldung berücksichtigt, liegt es an Folgemonat? weil alle andere Mandanten mit  monatlich, Anmeldezeitraum: Abrechnungsmonat hat alles funktioniert. Hat jemand gleiches Problem?

Im voraus Vielen Dank.


In dem Fall müsste die Lohnsteuer-Anmeldung für 08/2022 ja bereits mit der Abrechnung 07/2022 erfolgt sein.

 

Wenn zum Zeitpunkt der Abrechnung 07/2022 die notwendige LODAS-Version noch nicht installiert war, müsste die Abrechnung 07/2022 mittels Wiederholungsabrechnung neu erstellt werden, damit die korrekt Anmeldung übermittelt wird.

 

Wenn die Abrechnung 08/2022 inzwischen erstellt ist, können Sie die Abrechnung 07/2022 nicht mehr wiederholen, so dass dann eine manuelle Korrektur der LSt-Anmeldung 08/2022 mittels ELSTER oder dem DATEV-Programm DÜ-Formular LSt-Anmeldung erstellt werden muss.

 

Viele Grüße

Uwe Lutz

NiwTe
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Vielen Dank!!!

Update kam erst am 04.08.2022, Juli war schon abgerechnet, aber es wurde diese Fall gar nicht richtig erklärt seitens DATEV. Man kann so viel Zeit sparen, wenn vornherein richtig erklärt wird. 

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Uwe_Lutz
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@NiwTe  schrieb:

aber es wurde diese Fall gar nicht richtig erklärt seitens DATEV. Man kann so viel Zeit sparen, wenn vornherein richtig erklärt wird. 


Auszug aus dem Dokument Energiepreispauschale in LODAS abrechnen - DATEV Hilfe-Center:

 

Anmeldezeitraum: Monatliche Lohnsteuer-Anmeldung – Folgemonat

Wenn die Lohnabrechnung für Juli 2022 vor der Installation durchgeführt wurde, kann die Lohnsteuer-Anmeldung auch noch nach der Installation der neuen Version korrigiert werden.

 

 

Erfassen Sie alle Angaben zur Energiepreispauschale nach der Installation in LODAS.

 

Senden Sie anschließend eine Wiederabrechnung komplett für den Monat 07/2022. Die Werte für die Energiepreispauschale werden dann in der Lohnsteuer-Anmeldung August 2022 berücksichtigt.

Voraussetzung: Die Lohnabrechnung für August 2022 wurde noch nicht durchgeführt. Wurde die Lohnabrechnung 08/2022 bereits durchgeführt, ist nur noch eine manuelle Korrektur über DÜ Formular Lohnsteuer-Anmeldung oder elster.de möglich.

 

NiwTe
Beginner
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Nachricht 5 von 7
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Ich sehe keine Logik, wenn die Kz. 35 nur im August vorhanden und alle erforderliche Daten sind erfasst wozu Wiederabrechnung Juli, erstmal ändert sich nichts für Juli? Und noch eine Frage wie wird Lohnsteuer-Anmeldung korrigiert, da ich mehrere Beiträge gelesen habe, muss ich vollständig alle Eingaben aus August 2022 erfassen plus Kz. 35?

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NiwTe
Beginner
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Nachricht 6 von 7
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Vielen Dank für Ausschnitt von DATEV, aber es wurde erst am 13.09.2022 aktualisiert:

13.09..2022

Kapitel 2.1 ergänzt: Korrektur Lohnsteuer-Anmeldung, wenn Lohnabrechnung vor Installation der neuen Version

Wie soll ich vorher das wissen, kommt rechtzeitig, wenn man schon im September Abrechnung steht.

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Uwe_Lutz
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Es muss die Abrechnung korrigiert (wiederholt) werden, aus der die LSt-Anmeldung 08/2022 erstellt wird. Und bei LSt-Anmeldung Folgemonat ist das die Abrechnung für 07/2022.

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letzte Antwort am 14.09.2022 15:02:57 von Uwe_Lutz
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