Hallo zusammen,
beim Erstellen von Probeabrechnungen ist uns aufgefallen, dass bei Mitarbeitern die Krankengeld beziehen, die Energiepreispauschale nicht versteuert wird.
Hat von euch auch jemand dasselbe Problem und kann weiterhelfen?
Danke!
Jana
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Guten Morgen,
die EPP ist als sonstiger Bezug zu versteuern. Es ist daher durchaus möglich, dass keine Lohnsteuer darauf anfällt.,
Viele Grüße
T. Reich
Hallo Jana,
das ist bei uns auch so; und wie Experte T_R gut beschrieben hat, halte ich das auch für korrekt.
Passt schon...
GrußDerTimo aus dem Hair Haus
Vielen Dank, das hat uns schon weitergeholfen!