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Energiepreispauschale

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letzte Antwort am 07.09.2022 10:50:45 von JanaSchmitz_24
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JanaSchmitz_24
Beginner
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Nachricht 1 von 4
596 Mal angesehen

Hallo zusammen,

 

beim Erstellen von Probeabrechnungen ist uns aufgefallen, dass bei Mitarbeitern die Krankengeld beziehen, die Energiepreispauschale nicht versteuert wird.  

 

Hat von euch auch jemand dasselbe Problem und kann weiterhelfen?

 

Danke!
Jana

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t_r_
Allwissender
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Nachricht 2 von 4
578 Mal angesehen

Guten Morgen,

 

die EPP ist als sonstiger Bezug zu versteuern. Es ist daher durchaus möglich, dass keine Lohnsteuer darauf anfällt.,

 

Viele Grüße

T. Reich 

TZi
Einsteiger
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Nachricht 3 von 4
525 Mal angesehen

Hallo Jana,

 

das ist bei uns auch so; und wie Experte T_R gut beschrieben hat, halte ich das auch für korrekt.

 

Passt schon...

 

GrußDerTimo aus dem Hair Haus

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JanaSchmitz_24
Beginner
Offline Online
Nachricht 4 von 4
489 Mal angesehen

Vielen Dank, das hat uns schon weitergeholfen!

 

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letzte Antwort am 07.09.2022 10:50:45 von JanaSchmitz_24
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