Hallo liebe Community,
ich habe einen Mandanten, der 2 Minijobber beschäftigt, die ihr erstes Arbeitsverhältnis da haben, aber nicht pauschal 450 Euro erhalten, sondern wirklich nur, wenn sie gearbeitet haben. Wenn die Arbeitnehmer nun im September keine Stunden haben, besteht dann trotzdem Anspruch auf die 300 Euro ?
Ja, der Anspruch besteht ja generell, wenn man in 2022 Einkünfte als Arbeitnehmer hat.
Der AG muss die Auszahlung vornehmen, wenn am 1.9. ein aktives 1. Dienstverhältnis besteht und die Bestätigung vorliegt.