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Energiepreispauschale bei Arbeit auf Abruf

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letzte Antwort am 10.08.2022 09:19:34 von pogo
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unbelievable1989
Einsteiger
Offline Online
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Hallo liebe Community,

 

ich habe einen Mandanten, der 2 Minijobber beschäftigt, die ihr erstes Arbeitsverhältnis da haben, aber nicht pauschal 450 Euro erhalten, sondern wirklich nur, wenn sie gearbeitet haben. Wenn die Arbeitnehmer nun im September keine Stunden haben, besteht dann trotzdem Anspruch auf die 300 Euro ?

 

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pogo
Experte
Offline Online
Nachricht 2 von 2
158 Mal angesehen

Ja, der Anspruch besteht ja generell, wenn man in 2022 Einkünfte als Arbeitnehmer hat.

Der AG muss die Auszahlung vornehmen, wenn am 1.9. ein aktives 1. Dienstverhältnis besteht und die Bestätigung vorliegt.

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letzte Antwort am 10.08.2022 09:19:34 von pogo
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