Hallo zusammen,
die Abrechnung 08/22 wurde durchgeführt. Im September haben wir festgestellt, dass einige Minijobber nun doch Anspruch auf Auszahlung der EPP durch uns haben. Allerdings hatten wir das Feld EPP mit nein belegt gehabt.
Was ist nun der korrekte Vorgang ?
Müssen wir eine Wiederabrechnung für die komplette Firma machen oder ist es möglich die Wiederabrechnung für einzelne Mitarbeiter durchzuführen?
Gibt es speziell für diese Geschichte eine Dokumentation?
Vielen Dank vorab für jegliche Unterstützung!
In Personalwirtschaft verschoben, Kategorie EPP Allgemein ergänzt.
Hallo,
eine Wiederabrechnung der einzelnen Personalnummer reicht in diesem Fall aus.
Informationen zur Abrechnung bzw. Korrektur der EPP finden Sie in unserem Hilfedokument 1024623.