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EPP Wiederabrechnung

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letzte Antwort am 21.09.2022 13:21:23 von Vanessa_Mertel
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VivianY1997
Beginner
Offline Online
Nachricht 1 von 2
190 Mal angesehen

Hallo zusammen,

 

die Abrechnung 08/22 wurde durchgeführt. Im September haben wir festgestellt, dass einige Minijobber nun doch Anspruch auf Auszahlung der EPP durch uns haben. Allerdings hatten wir das Feld EPP mit nein belegt gehabt.

 

Was ist nun der korrekte Vorgang ?

Müssen wir eine Wiederabrechnung für die komplette Firma machen oder ist es möglich die Wiederabrechnung für einzelne Mitarbeiter durchzuführen? 

 

Gibt es speziell für diese Geschichte eine Dokumentation?

 

Vielen Dank vorab für jegliche Unterstützung!

 

 

In Personalwirtschaft verschoben, Kategorie EPP Allgemein ergänzt.

DATEV-Mitarbeiter
Vanessa_Mertel
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
Offline Online
Nachricht 2 von 2
126 Mal angesehen

Hallo,


eine Wiederabrechnung der einzelnen Personalnummer reicht in diesem Fall aus.


Informationen zur Abrechnung bzw. Korrektur der EPP finden Sie in unserem Hilfedokument 1024623.

 

Viele Grüße, Vanessa Mertel
Personalwirtschaft | DATEV eG
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letzte Antwort am 21.09.2022 13:21:23 von Vanessa_Mertel
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