Hallo,
ich habe folgendes Problem bei der Abrechnung der EPP. Wir haben einige Übungsleiter. Diese werden aber komplett über die Fibu ausgezahlt. Eine Abrechnung über DATEV/Lodas findet nicht statt. Nun habe ich folgendes gelesen zur EPP Übungsleiter:
Das "WORDING" in der Regel ist ja wieder eine tolle Aussage!
UndwWie soll das funktionieren? Unsere Übungsleiter laufen nicht über die Lohnbuchhaltung.
Wie soll die Versteuerung nun stattfinden, falls überhaupt nötig?
Vielen Dank für Eure Mithilfe.
Beste Grüße
Tja, da geht der Gesetzgeber wohl nicht davon aus, dass zuweilen Lohn ohne Lohnabrechnung durchgeführt wird...
Hi,
Übungsleiter unter den derartigen Umständen fallen meiner bescheidenen Meinung nach nicht in den berechtigten Personenkreis nach § 117 EStG.
Link zur Norm: https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__117.html
In Ihrem Falle müsste die Person über die Abrechnung laufen und das Gehalt mit Steuerklasse I bis V versteuert werden, auch wenn hier keine Abzüge zu erwarten sind (sozusagen als Hauptarbeitsverhältnis).
So zumindest meine Interpretation der Lage...
Grüße
Keine Einkünfte nach § 19 ( unterstellung auch die anderen genannten Einkünften nicht? => keine EPP über den ARbeitgeber nur über die Steuererklärung. Und dann sollte man annehmen können daß das Finanzamt in der Lage ist die Versteuerung selbst vorzunehmen.
Nicht auch noch Probleme sehen wo es so meine Meinung keine gibt.