Hallo,
kann ich die private Kfz-Nutzung bei angeordneter Quarantäne von 2 Wochen kürzen oder muss sie komplett abgerechnet werden?
Vielen Dank vorab
S. Klehm
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Hallo,
grundsätzlich muss, auch wenn ein Firmen-PKW nur einen Tag im Kalendermonat zur privaten Nutzung zur Verfügung stand, die volle 1%-Regelung angewendet werden.
Die 0,03% für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte können auch nur bei Vollausfall eines Monats oder bei Anwendung der Aufzeichnung der tatsächlichen Tage reduziert werden.
Viele Grüße
T. Reich
Vielen Dank!!!👍