@Uwe_Lutz Vielen Dank für Ihre wie immer differenzierte Einordnung eines Sachverhalts.
Wir haben vor Jahren entschieden den 14er beim überwiegenden Teil unserer Bestandsmandate anzuwenden.
Dort auch mit Ausnahmen, leitende Angestellte öffentlicher Dienst, Politiker in Entscheidungspositionen, Bargeld intensive Geschäfte, Immobiliengeschäfte allgemein, gemeinnützige Organisationen mit hohem Spendenaufkommen.....der Katalog ist noch ein wenig länger.
Die Überlegung war, dass es doch reichlich seltsam ist wenn man 20 Jahre die Einkommenssteuererklärung oder die EÜR für ein Mandat macht und dann den Ausweis doch mal sehen möchte.
Den rund drei Dutzend Bestandsmandaten wo wir nachträglich um Ausweisvorlage gebeten haben wurde es mit ihrer im Sinne des Gesetzes exponierten Stellung gegenüber begründet.
Bei Neumandaten bestehen wir auf eine Identifizierung mittels Lichtausweises + sonstigen GWG "Klimbimm"