Wie kann ich einen Kommentar an die Datev direkt aus einem Lexinform -Dokument schicken?
In Dokument 0936612 "Kommt für die Kapitalauszahlung einer Rente die ermäßigte Besteuerung gem. § 34 Abs. 2 Nr. 4 EStG zur Anwendung - Mustereinspruch" steht: "Das Finanzamt lehnte die Verteilung auf 5 Jahre jedoch ab"
Diese Regelung kenne ich nicht, m.E. gab es vor Jahrzehnten nur eine Verteilung auf drei Jahre und ansonsten nur die Fünftelregelung.
Soll ich jetzt einen Servicekontakt für 9 EUR schreiben, bei dem ich auch noch jede Menge für mich unnötige Eingaben machen machen muss, nur um die Datev auf einen m.E. Fehler hinzuweisen?
Ganz am Ende am unteren Rand gibt es einen Button für Feedback an den Autor. Leider ist nicht vorgesehen, dass man hierzu eine Rückmeldung erhält.
Danke, aber ich sehe nichts ..
Oder ist auch auch wieder mal nur in einem anderen Lexinformzugang umgesetzt?
Der Browser ist die Zukunft @StB_. Mit LexInform online ist das möglich, was @Chris607 beschreibt. Diese ollen lokalen Programme - lang lebe Microsoft Edge.
das wäre schön, aber wenn ich z.B. dem Hinweis auf ein Lexinformdokument folge, wird mir der Zugriff online verweigert (trotz Lexinform Abo):
Das sollte eigentlich schon längst entfallen sein und es ist auch nicht einzusehen, warum ein Zugriff im Browser Zusatzkosten verursacht.
An on Promise habe ich schon gar nicht mehr gedacht, bin da nur noch im Browser. Die Lizenzen wurden richtig vergeben, also Lizenzverwaltung online? Bin mir gerade auswendig nicht sicher, wie noch Rechte zu vergeben wären, das aber auch mal prüfen. Dann muss der Zugriff klappen.
@StB_ schrieb:
Das sollte eigentlich schon längst entfallen sein und es ist auch nicht einzusehen, warum ein Zugriff im Browser Zusatzkosten verursacht.
Stimmt! Da gebe ich Dir Recht 👍. Da hatte ich sogar ein Date mit der DATEV zusammen. Man wollte online kostenlos mit aufnehmen und das Ganze transparenter machen.
Müsste ich mal den Thread zu raussuchen 🤔.
EDITH: Hier ist er: LEXinform - Inhaltsschwund ?!
@Irmela_Kindlein: Any new News?
@metalposaunist Wie bereits am 27.10.2023 von meiner Kollegin Claudia Traut beschrieben, wird der online Zugang zukünftig nicht mehr extra bepreist. Dies wurde in einem Schreiben am 02.10.2023 an die Mitglieder kommuniziert - ein weiteres Schreiben hierzu geht Mitte März raus.
@Irmela_Kindlein schrieb:
wird der online Zugang zukünftig nicht mehr extra bepreist.
Und ich denke, hier wollen mehr als nur @StB_ wissen: wann? Zukünftig ist bei DATEV ein sehr dehnbarer Begriff. Zumal man am 27.10 das schon wusste und bis heute es nicht kostenlos ist? 4 Monate, 2 Tage sind - hm, mehr als 1 Quartal.
Was muss ich tun, damit ich diese Information auch erhalte? Steht das auch in myUpdates drin?
Hallo Frau @Irmela_Kindlein ,
in dem Dokument steht:
Hallo liebe Community,
vielen Dank für eure lebendige Diskussion rund um die Änderungen im Kontext LEXinform.
Ich möchte die Gelegenheit nutzen und euch kurz und knapp veranschaulichen, was sich ab März 2024 faktisch ändern wird.
Heißt das ab morgen? Dann probiere ich das morgen mal ...
@metalposaunistIn DATEV MyUpdates wird dies auch im März kommuniziert
Die Vertragsumstellung erfolgt zum 21.03.2024 - dies wird auch nochmals in unserem Schreiben Mitte März kommuniziert. Ab diesem Zeitpunkt sind die neuen Verträge nutzbar.
Hallo Frau @Irmela_Kindlein ,
wo finde ich das Schreiben vom 27.10.23? Im Datev Briefkasten bzw. Mitteilungen finde ich nichts.
Hallo @StB_
das Schreiben stammt vom 02.10.2023 und wurde Ihnen entweder per email oder per Post zugestellt. Der Eintrag von Frau Claudia Traut zu diesem Thema in der Community https://www.datev-community.de/t5/Steuern-und-Expertisen/LEXinform-Inhaltsschwund/m-p/315626 stammt vom 27.10.2023
Hallo Frau @Irmela_Kindlein ,
Danke, gefunden ..
@Irmela_Kindlein schrieb:
das Schreiben stammt vom 02.10.2023 und wurde Ihnen entweder per email oder per Post zugestellt.
Wozu gibt es DATEV Mitteilungen dann? Aus Spaß? Kann die Reaktion von @StB_ nachvollziehen und hätte da auch zuerst gesucht. Von DATEV E-Mails kann @blum ein Lied singen. Bis man da die passende E-Mail gefunden hat ...
Und wer liest noch analoge Post? DATEV ey ...
@metalposaunist tatsächlich möchten manche Berater diese Informationen noch mit der Post bekommen. Das haben sie extra bei uns hinterlegt!
Mag sein. Dann spielt's digital auf allen Wegen aus und per Option kann man sich Papier dazu buchen. Und Werbung auf Papier machen für eine "jetzt ist online kostenlos mit drin" Information ist schon - nunja 😂. So, als wenn man Werbung für ein online Terminbuchungstool aber mit Papierflyern macht. Aber ja, auch da akzeptiere ich die Rolle des Freaks 🤓.
@metalposaunist Genauso ist es bei uns. Grundsätzlich digital - auf besonderen Wunsch auf Papier
Hallo Frau @Irmela_Kindlein ,
noch eine Nachfrage: Kann ich ab dem 22.3.24 dann die Empfehlungen der Datev auf Lexinform Dokumente im Browser öffnen oder muss irgendwo noch eine (jetzt kostenlose) Lizenz vergeben werden?
Hallo @StB_
in der DATEV Lizenzverwaltung online müssen noch die Online-Lizenzen für LEXinform classic und comfort den entsprechenden Mitarbeitern zugewiesen werden. Diese Informationen erhalten Sie auch im angekündigten Brief im März nochmals. Bei Problemen bitte gerne nochmals melden
Ich muss kostenlose Lizenzen speziellen Mitarbeitern zuweisen? Ist das nicht zu vergleich mit:
Dieser Vertrag ist vom Typ Benutzerlizenz unbegrenzt und wurde deshalb automatisch allen Personen zugewiesen.
Ich bin ultra verwirrt 😵. Wenn, dann hätte ich erwartet, dass ich LEXinform classic oder comfort Lizenzen zuweisen muss und damit durch bin, weil die online Version dort mit enthalten ist.
@metalposaunist Die Anzahl der Benutzerlizenzen ist abhängig von den Anzahl der PC Zähler. Aus diesem Grund muss die Lizenz zugewiesen werden. Da wir bei der Umstellung auf diese Pakete derzeit auf sehr individuelle Verträge unsere Mitglieder stoßen (z.B. einzelne Produkte sind ggf. nur als Netzlizenz derzeit vorhanden, andere als Betriebsstättenlizenz - in jeder Kanzlei ist die Nutzung derzeit sehr unterschiedlich ), erfolgt die Information im März auch sehr individuell auf die Kanzlei zugeschnitten. Unser Anliegen ist es, hier individuell und ausreichend zu informieren. Aus diesem Grund gibt es hierzu auch kein "Standardanschreiben", das wir allen Kanzleien zur Verfügung stellen. Bitte dieses Schreiben abwarten - falls dann noch Fragen offen sind, gerne nochmals melden
Ich habe das Gefühl, dass unser Gespräch damals nicht meinen gewünschten Effekt hatte 😏. Jetzt denkt man sich, dass die online Version mit drin: YEAH! und 2min später erfolgt die Ernüchterung zum zusätzlichen administrativen Aufwand? Ich kann mich langsam an vieles weder erinnern aber scheinbar hat die DATEV > 1Q später noch immer keine Antworten auf weitreichendere Fragen. Ich hätte diese ganze Individualität zum Anlass genommen aufzuräumen und dann schlägt man bei allen Genossen noch ein ganz kleines 1 EUR weniger im Monat raus, sodass DATEV vielleicht nicht als Apotheke angesehen wird und die seit den letzten Wochen krassen Ausfälle damit ein Stück weit kompensiert.
@metalposaunist Ich habe das Gespräch anders in Erinnerung - es zeigt hier wieder, dass subjektive Wahrnehmungen einfach anders sein können. Anlas des Gesprächs war der "Inhaltsschwund" bei Lexinform. Das konnten wir klären und haben uns wie letztes Jahr bereits angekündigt, mit dem Thema beschäftigt. In diesem Community Beitrag ging es jetzt auch speziell um das Online-Angebot, das ich in meiner Wahrnehmung ausreichend beantworten konnte.