Hallo zusammen, eine Frage zu den Stammdaten (als Quereinsteiger) :
wie händelt ihr das, wenn z.B. Mandant Müller als Steuerpflichtiger Ehemann verstorben ist - und die Witwe weiter die Einkommensteuer machen lässt- meine Gedanken wären:
-den Todestag von Herrn Müller eintragen (muss hier was in Sachen Vollmacht passieren?)
-und den Rest so lassen ? oder muss die Ehefrau irgendwie in den Stammdaten umgestellt werden ?
ich frage nur, weil ich hier schon die wildesten Basteleien der Sachbearbeiter in meiner Zeit erlebt habe.
wie wäre es KORREKT ?
Danke euch !
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Wir lösen das exakt so, wie DATEV das vorschlägt:
Vorgehen bei Tod des Steuerpflichtigen in Stammdaten und Einkommensteuer - DATEV Hilfe-Center