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Verschmelzung zweier Kanzleien

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letzte Antwort am 30.09.2022 11:48:52 von FlorianMeiers
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nadimb
Meister
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Moin!

 

Meine Hoffnung ist zwar gering - aber wer nicht fragt, kann auch keine Antwort erhalten.

 

Gibt es zufällig ein BestPractice für die (rückwirkende) Verschmelzung zweier Kanzleien bezogen auf EOcomfort + Stammdaten?

 

Meiner Kenntnis nach kann man Aufträge nachträglich nicht hinsichtlich der zugeordneten Niederlassung ändern - also muss ich meiner Theorie nach die Niederlassung in der Form "überschreiben", dass sie die identischen Daten der "übernehmenden" Kanzlei erhält.

 

Ich wollte testweise das (Ziel-)Kanzleimandat "doppelt" zuordnen, bekomme dabei aber eine "schöne" Meldung mit dickem roten Ausrufezeichen, weil das Ding bereits zugeordnet ist.

 

Muss ich jetzt die Quelle (also das laienhaft ausgedrückt "eigentlich nicht mehr existierende Unternehmen") in den Stammdaten anpassen?

 

Das fühlt sich irgendwie massiv falsch an - aber ich weiß keinen anderen Rat.

 

Mein "Hauptproblem" tritt auf, wenn ich ZUGFeRD über die alten Aufträge generieren will - allem Anschein nach wird der Kanzleiname aus Rechnungswesen gezogen. Und da steht dann die Kanzlei drauf, die verschmolzen wurde.

 

Muss sonst noch irgendwas beachtet werden?

 

Wir planen:

 

- Debitorendaten lösen und neu zuordnen

- SEPA Mandate aus "Quelle" exportieren und im "Ziel" importieren

 

Erledigt:

 

- VDB (da war die BStBK sau schnell!)

- DATEV-Einbezug (Übertrag der Verträge, vor allem Zugangsmedien)

- Schnittstellen in EOcomfort

- Administration RVo

 

Fällt jemandem noch was ein, worauf ggf. zu achten wäre?

Entschuldigung, seit wann siezen wir uns? - #Du

DATEV-Mitarbeiter
FlorianMeiers
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
Offline Online
Nachricht 2 von 2
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Hallo nadimb,

 

bitte melden Sie sich zu diesem Thema bei uns im Service, damit wir die Situation bei Ihnen analysieren können.

Freundliche Grüße - Florian Meiers
DATEV eG
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letzte Antwort am 30.09.2022 11:48:52 von FlorianMeiers
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