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Umsätze nachträglich den Mitarbeitern zuordnen

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letzte Antwort am 17.01.2023 17:32:31 von Kerstin_Schulz
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Stephanie_Kröning
Einsteiger
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Hallo, liebe DATEV-Community!

 

Als EO-Classic-Nutzerin frage ich mich gerade, ob und wo es möglich ist, nach der Abrechnung von Leistungen an den Mandanten die jeweilige Mitarbeiterzuordnung zu ändern. Hintergrund ist, dass sich meine Mitarbeiter teilweise je nach Auslastungsgrad erfreulicherweise untereinander aushelfen. Bei der Rechnungslegung kommt mir oft der Gedanke abhanden, dies entsprechend umzuschlüsseln. Das Auskunftssystem gibt mir nun unplausible Werte aus, wenn es um die Auswertung der Umsätze nach Mitarbeiter geht. Ist das nach Abrechnung wirklich nicht mehr abänderbar? Es handelt sich hierbei schließlich um eine rein interne Kalkulationsgröße.

 

Viele Grüße!

S. Kröning

Gelöschter Nutzer
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Stornieren und neu schreiben... aufpassen bei Lastschriften!

 

Mühselig.. aber ist auch DATEV EO-Classic... ein Klassiker

siemonsen
Einsteiger
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Hallo Stephanie Kröning,

 

man kann abgerechnete Kostenpositionen auch wieder offen setzen, anschließen ändern und wieder der Rechnung zuordnen.

 

In der Rechnungsschreibung auf abgerechnete Kostenpositionen gehen und mit der rechten Maustaste " Kostenposition offen setzen" wählen. Nun ist die offenen Kostenposition wieder bearbeitbar. Sobald die Korrektur vorgenommen wurde, kann man in die abgerechnete Rechnung gehen und die nun korrekte Position wieder zuordnen. Das ist recht mühsam, aber machbar.

 

Liebe Grüße

 

Claudia Siemonsen

Stephanie_Kröning
Einsteiger
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Wenn ich es richtig durchschaut habe, ändert das allerdings nichts an der Umsatzzuordnung. Ich werde mal zum Monatsende auswerten und berichten. 

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siemonsen
Einsteiger
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Das wäre schön. Bei mir ging es eigentlich immer nur um einzelne Erfassungsfehler, die ich aufgrund der Stundenabrechnung korrigiert habe. 

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DATEV-Mitarbeiter
Kerstin_Schulz
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo,

 

es kommt darauf an, auf welcher Basis Sie auswerten. Wenn die Basis die Zuordnung von Mitarbeitern in der Rechnung oder den Gebühren ist, dann können Sie dies in einer abgerechneten Rechnung nicht mehr ändern. Wenn die Basis allerdings die Kostenpositionen sind, dann können Sie diese, wie schon beschrieben, auch in abgerechneten Rechnungen wegordnen und zuordnen.

 

Mitarbeiterumsatz/Mitarbeitererlösverteilung  9271683 

 

Schöne Grüße

Kerstin Schulz

DATEV eG

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letzte Antwort am 17.01.2023 17:32:31 von Kerstin_Schulz
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