Hallo, liebe DATEV-Community!
Als EO-Classic-Nutzerin frage ich mich gerade, ob und wo es möglich ist, nach der Abrechnung von Leistungen an den Mandanten die jeweilige Mitarbeiterzuordnung zu ändern. Hintergrund ist, dass sich meine Mitarbeiter teilweise je nach Auslastungsgrad erfreulicherweise untereinander aushelfen. Bei der Rechnungslegung kommt mir oft der Gedanke abhanden, dies entsprechend umzuschlüsseln. Das Auskunftssystem gibt mir nun unplausible Werte aus, wenn es um die Auswertung der Umsätze nach Mitarbeiter geht. Ist das nach Abrechnung wirklich nicht mehr abänderbar? Es handelt sich hierbei schließlich um eine rein interne Kalkulationsgröße.
Viele Grüße!
S. Kröning
Stornieren und neu schreiben... aufpassen bei Lastschriften!
Mühselig.. aber ist auch DATEV EO-Classic... ein Klassiker
Hallo Stephanie Kröning,
man kann abgerechnete Kostenpositionen auch wieder offen setzen, anschließen ändern und wieder der Rechnung zuordnen.
In der Rechnungsschreibung auf abgerechnete Kostenpositionen gehen und mit der rechten Maustaste " Kostenposition offen setzen" wählen. Nun ist die offenen Kostenposition wieder bearbeitbar. Sobald die Korrektur vorgenommen wurde, kann man in die abgerechnete Rechnung gehen und die nun korrekte Position wieder zuordnen. Das ist recht mühsam, aber machbar.
Liebe Grüße
Claudia Siemonsen
Wenn ich es richtig durchschaut habe, ändert das allerdings nichts an der Umsatzzuordnung. Ich werde mal zum Monatsende auswerten und berichten.
Das wäre schön. Bei mir ging es eigentlich immer nur um einzelne Erfassungsfehler, die ich aufgrund der Stundenabrechnung korrigiert habe.
Hallo,
es kommt darauf an, auf welcher Basis Sie auswerten. Wenn die Basis die Zuordnung von Mitarbeitern in der Rechnung oder den Gebühren ist, dann können Sie dies in einer abgerechneten Rechnung nicht mehr ändern. Wenn die Basis allerdings die Kostenpositionen sind, dann können Sie diese, wie schon beschrieben, auch in abgerechneten Rechnungen wegordnen und zuordnen.
Mitarbeiterumsatz/Mitarbeitererlösverteilung 9271683
Schöne Grüße
Kerstin Schulz
DATEV eG