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Steuer- und Beitragszahlung und § 108 AO

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Toffi-Fee
Aufsteiger
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Nachricht 1 von 1
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Vielleicht habe ich die entsprechende Option ja bisher übersehen, aber es wäre doch sehr schön, wenn man folgendes Problem programmtechnisch umsetzen könnte:

 

Zur Erstellung der monatlichen bzw. vierteljährlichen Anschreiben zu den Umsatzsteuer-Voranmeldungen nutzen wir die Vorlagenverwaltung und das Programm Steuer- und Beitragszahlung.

Hierzu übergeben wir aus der UStVA in Kanzlei ReWe die Werte an Steuer- und Beitragszahlung und können dann so das Anschreiben mit der vorbereiteten Vorlage erstellen.

Für den Monat Mai tritt aber nun wieder das Problem auf, dass sich die Fälligkeit der Umsatzsteuer verschiebt auf den 12.07., da der 10. ja ein Samstag ist. Auf dem DÜ-Protokoll der UStVA steht auch als Übermittlungstermin der 12.07. drauf. Wenn ich die Daten jetzt allerdings an Steuer- und Beitragszahlungen übergebe und das Anschreiben erstelle, steht dort als Termin der 10.07. drauf. 

 

Kann man das nicht irgendwie hinterlegen oder einstellen, dass er dann automatisch auf den nächsten Werktag springt, wenn es Wochenende oder Feiertag ist? Oder dass er den Zahlungstermin aus Kanzlei ReWe ebenfalls übernimmt und nicht nur die Zahl, denn hier stimmt es ja.

 

Oder gibt es schon eine Lösung und ich hab sie noch nicht gefunden? 

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