Hallo Community,
gibt es eine Möglichkeit, für jeden Mandanten in der Rechnungsschreibung feste Abrechnungssätze zu hinterlegen, z.B. den Abrechnungssatz pro Lohnabrechnung? Die Anzahl der Abrechnungen wird automatisch als Gegenstandswert übergeben, wieso sollte ich nun noch jedes mal einen gleichbleibenden Abrechnungssatz eintragen?
Ich habe gesucht aber leider nichts gefunden, eventuell weiß jemand Abhilfe.
Grüße
J. Wiesmann
Hallo Herr Wiesmann,
auf Mandantenebene ist es nicht möglich feste Abrechnungssätze für bestimmte Gebührenpositionen zu hinterlegen. Es ist allerdings möglich, sofern z.B. die Gebühren für die Lohnabrechnung als periodische Gebühren angelegt sind, hier einzustellen, dass der Satz für vom System angelegte Gebührenpositionen für die Folgeperiode automatisch übernommen wird.
Dies können Sie direkt in der Rechnung des betroffenen Mandanten einstellen. Übernehmen Sie die Gebühr (z.B. 3410) mit einem Doppelklick in die Erfassungszeile, wechseln Sie im unteren Bereich in die Lasche Gebührendetails. Hier können Sie den Haken bei Satz vorbelegen aktivieren.
Mit freundlichen Grüßen
Lea Wrosch
DATEV eG
Service Eigenorganisation classic
Hallo Frau Wrosch,
das mit der Vorbelegung beim jeweiligen Mandanten hatten wir schon immer und das klappt auch. Im Zuge der Änderung der STBVV haben wir die kanzleiweit geltenden Mindestbeträge in den Standartpositionen zB der 3410 geändert. Allerdings kommt in der Rechnungsschreibung kein Fehlerhinweis, wenn der Betrag zB wg der alten Beträge unterschritten wird. Kann man das irgendwie einschalten?
VG Marco Brudek
Hallo,
wenn Gebühren in der Rechnung nicht direkt angesprochen werden, erfolgt keine Prüfung und deswegen auch kein Hinweis.
Sie können mit folgender Anleitung auch hinterlege Beträge in offenen Gebühren übergreifend prüfen, um herauszufinden, bei welchen Mandanten noch Gebühren mit falschen Beträgen hinterlegt sind: 1039144
Im Datenbblatt dann z. B.:
- erweiterte Suche aktivieren
- 3410 im blauen Feld bei "Gebührenart" erfassen
- Spalte "Gegenstandswert (Beträge in EUR)
Schöne Grüße
Kerstin Schulz
Vielen Dank, das mit den Listen teste ich mal.
Die Gebühr 3410 ist doch aber angesprochen, oder was meinen Sie mit damit?
zum Verständnis: in der Rechnung ist die 3410 bereits angelegt, mit einem alten Satz von 16,75. In den Standartpositionen habe ich den Mindestwert auf 18,00 gesetzt. Wenn ich in der Rechnung jetzt die Anzahl der AN über die Schnittstelle einlese und dann die Rechnung drucke, kommt kein Hinweis, dass die Position unter dem Mindestwert von 18,00 liegt, es erfolgt auch keine automatische Änderung.
VG Marco Brudek
Hallo,
eine übergreifende Prüfung ist nicht vorhanden, auch wenn die Rechnung geöffnet ist, wird keine automatische Prüfung für alle offenen Gebühren durchgeführt. Wenn die Gebühr manuell angepasst wird, läuft die Prüfung auf in der Standardposition hinterlegte Inhalte.
Sie müssen die offenen Gebühren manuell prüfen oder Sie löschen die Gebühren und lassen Sie durch die Übergabe der Gegenstandswerte neu anlegen. Dann müssen die Gebühren allerdings in einer Rechnung zugeordnet werden.
Änderungen in den Rechnungsstandardpositionen werden nicht automatisch in vorhandene, offene Gebühren übernommen.
Schöne Grüße
Kerstin Schulz
DATEV eG