Ich habe als versehen meine Kosten gelöscht . Kann man sie wiederstellen in er schreiben ?
Hallo,
In Rechnungsschreibung und Kostenkontrolle kann über eine individuelle Auswertung herausgefunden werden, welche Kosten gelöscht wurden. Voraussetzung: Die Zeiten müssen vor dem Löschen verarbeitet worden sein. Mit der Auswertung können gelöschte Zeiten ausgelesen und angezeigt werden. Die Zeiten können dann auf Basis dieser Auswertung in der Kanzlei neu erfasst werden. Im Dokument 1007155 unter Punkt 3 werden die Hintergründe beschrieben und es kann ein Termin zum Übertragen dieser Auswertung gebucht werden.
Viele Grüße aus Nürnberg
Hilde Will
DATEV eG