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ProCheck Bescheidprüfung

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letzte Antwort am 19.08.2020 12:37:19 von bfit
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Inis
Einsteiger
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Hallo,
wir nutzen ProCheck erst seit kurzem. Jetzt taucht schon die erste Frage auf. Wenn bei einem Mandanten mehrere Bescheide für ein Kj. eingegangen sind, muss ich dann für jeden Bescheid die Checkliste abarbeiten oder können alle in einer erfasst werden? Wenn in einer Liste alle erfasst werden, aber bei einem Bescheid irgendetwas nicht stimmt, wie erfasse ich dies in der Liste? Legt man bei der Bescheidprüfung  Aufträge bzw. Teilaufträge an? Oder wann werden diese Reiter verwendet?
Ich wäre um jeden Tipp froh und dankbar.

einmalnoch
Experte
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Nachricht 2 von 3
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ProCheck ist eine sehr individuelle Angelegenheit, alles ist möglich.

 

Ein guter Ansatz ist bei der Einführung von ProCheck zu überlegen, wie der Ablauf bisher gehandhabt wurde, wie einheitlich die Handhabung in der Kanzlei war und wo es Probleme gab. Nach Erfassen des Istzustandes kann dann an Verbesserungen gearbeitet werden. Es empfiehlt sich, alle Mitarbeiter an diesen Prozessen zu beteiligen. Soweit vorhanden können auch die Mustervorlagen aus dem QM Handbuch herangezogen werden.

 

Gerade die Mitarbeiterbeteilung wird den für die Kanzlei optimalen Prozess herausarbeiten. Kleinere, gemeinsame Schritte fördern auch die Akzeptanz bei den Mitarbeitern, leider werden dann auch die Defizite von ProCheck erkannt (Abteilung "Schade, geht nicht").

„Einen guten Ruf erwirbt man sich nicht mit Dingen, die man erst machen will.“ - Henry Ford
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bfit
Meister
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Moin,

 

wenn Sie mehrere Bescheide in einer Checkliste abarbeiten wollen, würde ich immer nur solche Bescheide zusammenfassen, die dasselbe Bescheiddatum haben.

Falls Sie eine Checkliste für mehrere Bescheide abarbeiten (z. B. Mandant mit Einzelunternehmen - Sie erhalten mit demselben Bescheiddatum den ESt-, den GewSt- und den USt-Bescheid) und nur in einem Bescheid (z. B. ESt-Bescheid) ein Fehler enthalten ist und Sie Einspruch einlegen wollen, können Sie Ihre Feststellungen entweder in den Notizen zu den einzelnen Checklistenpunkten erläutern oder auch individuelle Checklistenpunkte für den Einzelfall in die Checkliste einfügen.

Für die Bescheidprüfung legen Sie einen Auftrag an, Teilaufträge sind üblicherweise für FIBU oder LOHN anzulegen, d. h. immer dann, wenn im laufenden Jahr regelmäßig (monatlich oder vierteljährlich) ein Auftrag bearbeitet wird.

 

Viele Grüße aus dem Norden,

bfit

 

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letzte Antwort am 19.08.2020 12:37:19 von bfit
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