ich habe gerade eine Frage zu MyDatev Kommunikation, die ich nicht eindeutig schnell beantworten kann und hoffte hier auf schnelle hilfe.
Sehe ich das richtig, dass wenn ich für einen Mandanten MyDATEV Kommunikation bestellen möchte und dieser Mandant sowohl als Mandantentyp Unternehmer und als Mandantentyp Person vorhanden ist (weil er Betrieb UND ESt von uns machen lässt), dass ich dann ZWEI Kanäle für die Kommunikation mit ihm habe?
Als den online-Anwendungen heraus sind ja auf jeder Mandantennummer nur die Dokumente, Aufgaben und Nachrichten zu dieser einen Mandantenummer, oder?
Oder sehe ich das falsch und das wird irgendwie zusammengeflanscht, was ich nur noch nicht kapiere?
Wie ist das dann mit dem Bestellvorgang. Wenn der Mandant bereits eine UBNR hat und dort einen SmartLogin, kann ich diesen dann auch für die ESt und die dort hinterlegte Mandantenummer nutzen? oder muss ich diese zuerst im RZ übertragen lassen, sodass sich dieser Bestand ebenfalls auf der UBNR befindet?
Fragen über Fragen...
Meine Steuern lässt sich beim Mandantentyp Unternehmen nicht anlegen. Nur bei der Natürlichen Person mit der Leistung ESt.
mfg
das heißt?
muss ich dann eine zweite UBNR beantragen für meine steuern? oder wie steuere ich den Zugang des Mandanten mit seinem smartlogin auf die private Leistung?
Soweit ich es richtig beantworten kann:
In diesen Fällen gibt es tatsächlich pro Mandant, d. h. pro Unternehmen und Privat einen Kommunikationskanal. Die Aufgaben, Nachrichten etc. werden nicht zentral für den Mandanten zusammengefasst, was ich persönlich aber auch in Ordnung finde.
Es können jedoch mehrere zutreffende Bestände auf einer (existierenden) Unterberaternummer registriert werden. Dafür durchläuft man pro Mandant die Mandantenregistrierung und wählt sofern notwendig die passende Beraternummer aus. Der Mandant kann dann mit seinen Zugangsmedien auf alles zugreifen, es müssen nicht mehrere Smartlogins o. ä. bestellt werden.
diese befürchtung habe ich auch.
aber wir sollen ja im zuge der cloud umstellung alle mandanten nach person und UN trennen. es kann doch dann nicht sein, dass wir dann für jeden mandanten zwei zugänge haben müssen. die lachen uns doch aus... oder schimpfen.
wenn es so ist, wie wir annehmen, könnte man das umgehen, indem man dann den est-bestand mit der leistung auf die UBNR transferiert, um zumindest das zugangsmedium zu sparen oder nicht mehrere smartlogins u benötigen.
ich weiß, dass ich die rechtevergabe auch auf unsere Beraterummer und Mandantenummer machen kann, aber ich lehne das bisher strikt ab, um fehler zu vermeiden. Jeder mandant hat seine eigene nummer und so kann nix passieren.
Wir müssen unterscheiden zwischen zwei oder mehr Mandanten (technisch), zwischen denen der Mandant als Person wechseln kann und dessen Beraternummer und Zugangsmedien.
Trotz mehrerer Mandantennummern bleibt das Zugangsmedium das selbe. Es lassen sich ja auch gar nicht mehrere Smartlogins auf einem Gerät parallel nutzen. Daher muss die Mandantenregistrierung mit der zu registrierenden Mandantennummer auf der vorhandenen Beraternummer des Mandanten durchlaufen werden.
@mapex schrieb:wenn es so ist, wie wir annehmen, könnte man das umgehen, indem man dann den est-bestand mit der leistung auf die UBNR transferiert, um zumindest das zugangsmedium zu sparen oder nicht mehrere smartlogins u benötigen.
Das ist in dieser Form nicht möglich, wenn der Unternehmensbestand auch als Unternehmen angelegt wurde. Auf dieser Mandantennummer lässt sich auch Meine Steuern nicht nutzen. Gleichzeitig kann kein Rewe bei natürlichen Personen angelegt werden.
ich weiß, dass ich die rechtevergabe auch auf unsere Beraterummer und Mandantenummer machen kann, aber ich lehne das bisher strikt ab, um fehler zu vermeiden. Jeder mandant hat seine eigene nummer und so kann nix passieren.
Die Rechteverwaltung muss natürlich verfolgt werden. Ich hatte bisher kein Problem, die entsprechend benötigten Mandantennummern für die passenden Anwendungen freizuschalten. Es dürfen eben nicht mehrere Unterberaternummern existieren, dann lässt sich für den Mandanten mit seinen Zugangsmedien alles passen administrieren. Da - zumindest bei uns - ohnehin jeder Mandant explizit eine Mandantennummer hat, unter der auch die Einkommensteuer angelegt ist, ist es kein Problem, diese Kombination in der RVO freizuschalten. Ich wüsste aktuell keinen Mehrwert, durch den Übertrag der ESt auf die mandantengenutzte Beraternummer. Aber wie ich weiß, ist das Typsache...
ja ich habs probiert. es geht aber er legt halt die rechte auf die beraternummer der leistung und nicht die unterberaternummer an..
ich habe genau deswegen gefragt, weil wir bislang die politik verfolgt haben, KEINE administration von mandantenmedien auf unsere beraternummer vorzunehmen. aus sicherheitsgründen, seminarempfehlungen usw.
jetzt stehe ich vor dem problem, dass ich entweder das sicherhitskonzept aufweiche und es doch mache, oder zum beispiel den bestand umziehe, ABER dann in den fällen von MigMag der mandant auf einmal noch mehr auf der rechnung stehen hat, nämlich die übermittlung der E-Steuern... 😞
da musste erstmal drauf kommen, das sagt dir so keiner.
der mehrwert des übertrags besteht damit also in der sicherheit der administration und des datenschutzes